Mädchenmord: "Es hätte jeden treffen können"
Sechs Monate nach der Tötung eines siebenjährigen Mädchens im Wiener Ditteshof wurde nun die Anklageschrift veröffentlicht, in der erschreckende Details bekannt wurden. Demnach wollte der 16-jährige Tatverdächtige "den Hals eines anderen Menschen durchtrennen". Und: "Es hätte jeden treffen können."
16-Jähriger "wollte Blut sehen"
Ende 2017 begann der Angeklagte, sich mit dem Thema Mord auseinanderzusetzen. "Er malte sich unterschiedliche Varianten aus, wie man einen Menschen töten könnte, schwankte zwischen Erwürgen und Erstechen. Als Tatwaffe kam aber nur ein Messer in Frage. Damit wollte er den Hals eines anderen Menschen durchtrennen, denn der Angeklagte wollte Blut sehen", so Staatsanwalt Andreas Mugler.
Verdächtiger hatte Mordgedanken
Schon vor dem Verbrechen schrieb der 16-Jährige in Chats: "Ich habe Mordgedanken, weil ich ein Killer bin." Jenes Messer, mit dem er das Mädchen getötet haben soll, brachte er zwei Mal in seine Schule mit. Auch eine Eisenstange war eine Woche lang in seinem Rucksack. Grund: "Ich hasse Menschen, es hätte jeden treffen können."
Allein mit Opfer in der Wohnung
Zum Tatzeitpunkt war der Verdächtige mit seinem Opfer alleine in der Wohnung der Eltern. Dabei formte sich bei dem Verdächtigen, "der Wille, seine Mordfantasiein in die Tat umzusetzen". Daraufhin habe er sein Opfer zuerst derartig gewürgt, dass dieses "vor Schock erstarrt" stehen blieb. Er brachte sie in die Dusche ins Badezimmer, da er damit rechnete, "dass die Siebenjährige stark bluten werde".
"Er Fühlte weder Reue noch Mitleid"
Dann stach der Verdächtige laut Anklage zu. "Hadishat schrie auf, woraufhin er das Messer tiefer in ihren Körper rammte. Der Schrei löste beim Angeklagten Stress aus. Er wollte, dass das Kind zu schreien aufhört." Um ihr den Kopf abzutrennen, führte er zudem "Sägebewegungen" durch. Als sie sich nicht mehr rührte und der Festgenommene auf ihren toten Körper blickte, "fühlte er weder Reue noch Mitleid, seine Gedanken galten nur der Beseitigung der Leiche".
Staatsanwalt will Einweisung wegen psychischer Störung
Der 16-Jährige wies laut der Anklage zum Tatzeitpunkt eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung und eine Zwangsstörung auf. Seine Diskretions- und Dispositionsfähigkeit waren allerdings nicht aufgehoben, somit waren Zurechnungsfähigkeit und Schuldfähigkeit gegeben. Neben der Verurteilung wegen Mordes spricht sich der Staatsanwalt auch für die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Der Geschworenenprozess (Vorsitz: Daniel Rechenmacher) könnte laut "Heute" noch heuer starten. (apa/red)