Tödlicher Fenstersturz eines Vierjährigen
Am Wiener Landesgericht für Strafsachen ist am Donnerstag der Tod eines Viereinhalbjährigen verhandelt worden, der am 26. April 2018 aus dem Fenster einer im siebenten Stock gelegenen Wohnung gestürzt war. Der leibliche Vater und die Stiefmutter des Buben mussten sich wegen gröblicher Vernachlässigung vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Nicole Baczak) verantworten.
Anklage: gröbliche Vernachlässigung
Die Anklage legte den beiden zur Last, den Buben ins Kinderzimmer geschickt und dort unbeaufsichtigt gelassen zu haben, obwohl das Fenster sperrangelweit offen stand. "Wir haben ein Ritual, dass wir drei Mal täglich lüften. Wegen der Hunde und der Katzen", gab dazu der 28-Jährige an. Er hatte im Oktober 2017 mit seiner damaligen Lebensgefährtin - das Paar hat sich mittlerweile getrennt -, der gemeinsamen 18 Monate alten Tochter, seinem Sohn, zwei Hunden und zwei Katzen die Unterkunft in einer großen Wohnhausanlage in Hirschstetten bezogen. Aus Sicherheitsgründen habe er den Fenstergriff im Kinderzimmer abmontiert, um sicherzustellen, dass sein Sohn aus einer vorangegangenen Beziehung das Fenster nicht eigenmächtig öffnen konnte. Der Bub war hyperaktiv, Ärzte hatten bei ihm außerdem eine Entwicklungsverzögerung festgestellt, so dass die Patchwork-Familie vom Jugendamt betreut wurde.
Am Tag des Unglücks beuschte das Jugendamt die Eltern
Am Tag des Unglücks stand das Fenster seit 7.00 oder 8.00 Uhr offen - "wegen dem Geruch", wie der Angeklagte unter Verweis auf seine Haustiere einräumte. Um 10.30 Uhr hatte das Paar Besuch von zwei Mitarbeitern des Jugendamts, die zwei Stunden lang erziehungsfördernde Maßnahmen und das weitere Vorgehen bei der Betreuung besprachen. Gegen 12.30 Uhr versorgte der Vater dann die kleine Tochter, während seine Partnerin zwei Telefonate führte. Der Bub, der für sie wie ein eigenes Kind gewesen sei, habe dabei vor ihr mit einem Regenschirm herumgefuchtelt, erzählte die 28-Jährige dem Gericht. Da habe sie ihn ins Kinderzimmer geschickt, wie es ihr das Jugendamt geraten habe: "Ich hab ihm gesagt 'Geh bitte ins Zimmer', dass er sich beruhigen soll." Sie habe nicht gewusst, dass das Fenster offen war, behauptete die Frau, die einen äußerst mitgenommen Eindruck machte und über weite Strecken ihrer Einvernahme mit den Tränen kämpfte.
28-jährige bekennt sich schuldig
Die 28-Jährige war zur Anklage geständig: "Ich bekenne mich schuldig dafür, dass ich ihn reingeschickt und nicht reingeschaut habe." Sie habe "immer Angst vor diesem Fenster gehabt. Wir haben extra den Griff abmontiert, dass nix passiert", schluchzte sie. Sie habe "jedem meiner Kinder immer gepredigt, geh ja nicht zum Fenster. Eben weil ich solche Angst hatte."
Vater bekennt sich nicht schuldig
Demgegenüber fühlte sich der Vater des Buben nicht schuldig. Er habe seine Aufsichtspflicht nicht verletzt, meinte seine Verteidigerin. Die eindringliche Frage der vorsitzenden Richterin, weshalb das Fenster im Kinderzimmer über Stunden hinweg offen war und auch dann nicht geschlossen wurde, als sein Sohn in diesen Raum geschickt wurde, konnte der Mann nicht beantworten. Auch er wirkte psychisch angeschlagen. Nachbarn hätten damals an der Gegensprechanlage geläutet, nachdem sein Sohn in die Tiefe gestürzt war. "Ich bin runtergelaufen, habe zwei bis drei Stufen auf ein Mal genommen. Wie ich unten mein Kind gesehen habe, bin ich beim Postkastl zusammengebrochen", schilderte der 28-Jährige.
Bub war nicht sofort Tod
Der Bub dürfte über einen Kasten oder einen Sessel auf die Fensterbank gelangt sein. Vermutlich fiel zunächst Spielzeug des Kindes - ein Stofftier und ein Ball - in die Tiefe. Möglich, dass der Vierjährige danach greifen wollte und dabei das Gleichgewicht verlor. Neben dem Körper wurde am Betonboden übrigens auch die abmontierte Fensterschnalle sichergestellt.
Der Viereinhalbjährige war nach dem Aufprall nicht sofort tot. Eine zufällig vorbeikommende Ärztin leistete Erste Hilfe und leitete Reanimationsmaßnahmen ein. Letztlich hatte der Bub aber keine Überlebenschance. (APA/Red.)