Vorschriften für Leihscooter-Betreiber kommen
In Wien wird derzeit rege über Vorteile und Gefahren der inzwischen von drei Unternehmen angebotenen elektrischen Leihscooter debattiert. Nun will die Stadt den Anbietern gewisse Grundregeln vorschreiben. Konkret ist ein Leitfaden geplant, an den sich Betreiber halten müssen, wie Leopold Bubak, Leiter der MA 65 (Rechtliche Verkehrsangelegenheiten), am Donnerstag der APA sagte.
Dabei wird es vor allem um Ausrüstungsauflagen, die etwa Reflektoren, Lichtausstattung oder Beschaffenheit der Bremsen betreffen, für die einzelnen Gefährte gehen, erklärte Bubak nach einem Treffen zwischen Magistrat, Anbietern und der Wiener Polizei. Um allen Seiten Rechtssicherheit zu bieten, würden die Landesverkehrsabteilung der Exekutive und die MA 46 (Verkehrsorganisation) einen Leitfaden erstellen, "worin die spezifischen Ausrüstungsvorschriften für E-Scooter entsprechend der Fahrradverordnung ausgewiesen werden", wie der MA-65-Chef festhielt. Zur Erklärung: Die E-Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h gelten rechtlich als Fahrräder.
Zusätzlich wurde vereinbart, dass alle Scooter künftig registriert und zertifiziert werden müssen. Dafür müssen sie alle Punkte des Leitfadens, der laut Bubak noch vor Jahresende vorliegen soll, erfüllen. Gefährte ohne Zertifizierung sind dann nicht mehr erlaubt. Das gilt freilich auch für Betreiber, die künftig in Wien Fuß fassen wollen. Der Abteilungsleiter zeigte sich zuversichtlich, dass die Sache funktionieren wird und betonte die "äußerst kooperative Haltung" der Anbieter.
Bubak betonte allerdings, dass die "Beschwerdelage" im Gegensatz zu den stationslosen Leihfahrrädern, die nach ähnlichen Vorschriften schnell wieder aus der Stadt verschwunden sind, sehr gering sei. Lediglich 55 Beschwerden seien bisher gezählt worden - vorrangig wegen verparkter Geschäftseingänge, hieß es. Damit widerrechtliches Abstellen vermieden wird, sollen die Verleiher Tier und Bird jene Regelung übernehmen, die der erste Bezirk bereits mit Lime vereinbart hat. Der Deal umfasst die Pflicht der Nutzer, das korrekte Abstellen des Fahrzeugs per Foto zu belegen.
Das Roller-Sharing-Unternehmen Bird hat indes eine automatische Geschwindigkeitsdrosselung auf der Begegnungszone Mariahilfer Straße implementiert. Auch das soll - eventuell auch für andere Begegnungszonen - eine einheitliche Vorgabe werden.(apa)