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Schärfere Regeln für Asylwerber Schärfere Regeln für Asylwerber
Politik

Schärfere Regeln für Asylwerber

Asylrecht Neu bringt etliche Verschärfungen, darunter etwa eine "Anschluß-Schubhaft".
Siniša Puktalović
Montag, 16. April 2018
Verfasst am 16.04.2018 von Siniša Puktalović

Eine neue Fremdenrechtsnovelle wird am Mittwoch im Ministerrat eingebracht. Diese sieht eine deutliche Verschärfung des Asylrechts vor. Innenminister Kickl (FPÖ) will, dass die Behörden Einsicht in die Handys von Flüchtlingen erhalten. Des Weiteren ist geplant, dass den Asylsuchenden als Verfahrensbeitrag bis zu 840 Euro abgenommen werden können. Krankenhäuser sollen in Zukunft zudem Auskunft über die Entlassung von Asylwerbern geben müssen.

Ziel der Verschärfungen sei es ein vollziehbares und restriktives Fremdenrecht, betont Kickl. Das Pakett wird am Mittwoch im Ministerrat eingebracht. Noch diese Woche soll ein Gesetzesentwurf in Begutachtung gehen. Im National- und Bundesrat soll der Beschluss noch vor dem Sommer erfolgen.

Bei der Auswertung der Handy-Daten gehe es nicht darum SMSen oder Ähnliches auszuwerten, sondern via Geodaten den Fluchtweg rekonstruieren zu können, heißt es von Seiten des Innenministeriums. So soll es möglich sein, festzustellen, wo der Flüchtling den „Dublin-Raum“ betreten hat und so ihn auf diesem Weg leichter in das eigentlich für das Verfahren zuständige Land zu überführen.

Auch soll über die Novelle die sogenannte „Anschluss-Schubhaft“ etabliert werden. Diese soll über straffällig gewordene Asylwerber nach verbüßter Haftstrafe verhängt werden können.

Schließlich sind noch Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht vorgesehen. Asylberechtigte werden demnach erst nach zehn Jahren den österreichischen Pass beantragen dürfen wie auch andere Zuwanderer. Bisher gehörten sie zu jenen "privilegierten" Gruppen wie etwa auch EWR-Bürger, die bereits nach sechs Jahren um die Staatsbürgerschaft ansuchen konnten. (APA/red)

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