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Rund 300 Würstelstände brauchen neue Genehmigungen Rund 300 Würstelstände brauchen neue Genehmigungen
Wirtschaft

Rund 300 Würstelstände brauchen neue Genehmigungen

Nach einer Gesetzesänderung müssen Würstelstände oder Zeitungsstände neue Genehmigungen beantragen. Mit VIDEO!
Michael Fahrner-Glatz
Mittwoch, 30. Mai 2018
Verfasst am 30.05.2018 von Michael Fahrner-Glatz

Vor 2013 wurden Betreibern von Würstelständen und Co in Wien unbefristete Genehmigungen ausgestellt. Diese laufen nach einer Gesetzesänderung aber zum Jahresende aus. Würstelstände, Blumenstände oder etwa Zeitungsstände müssen also eine neue Genehmigung einreichen.

Bin ja kein Anwalt

Bei einigen Standlern ist die Aufregung groß. Einige andere sehen die Sache gelassen. Trotzdem ist der Ablauf der Genehmigung für viele überraschend gekommen. "Es ist zwar vor fünf Jahren das Gesetz beschlossen worden, nur wenn ich alle Gesetze der letzten fünf Jahre wüsste, dann wäre ich ein juristisches Genie und hätte eine große Anwalts-Kanzlei", meint etwa der Besitzer des Würstelstandes bei der Albertina, Sepp Bitzinger, gegenüber W24.

Brauchen keine schwarzen Schafe

Die Wirtschaftskammer Wien sieht im Entzug der Genehmigungen einen Schritt um gegen verwaiste Würstelstände vorzugehen. "Wir brauchen in der Branche keine schwarzen Schafe, so gesehen finde ich das in Ordnung - ok, es ist einmalig mehr bürokratischer Aufwand, aber so kann man sicher sein, ich bin auf der guten Seite", erklärt Peter Dobcak von der Wiener Wirtschaftskammer im W24-Interview. Sorgen solle sich keiner seiner Kollegen machen, meint er weiter, mehr als 95% werden keine Probleme haben.

Angst vor Wertminderung

Viele Standler befürchten aber auch eine Wertminderung, immerhin sei ihre ursprüngliche unbefristetete Genehmigung bald auf 10 Jahre beschränkt. Am Praterstern kann Georg Schosztarich diese Sorge nicht nachvollziehen. Er erinnert sich an damals als er seinen Stand gekauft hat: "Das war damals klar wie mir der Magistratsbeamte gesagt hat: Ich mache Sie aufmerksam, ausdrücklich aufmerksam, Sie kaufen den Stand und nicht den Standort!" Außerdem sei der Standort ohnehin jeweils nur bis auf Widerruf genehmigt.

Gegebenheiten ändern sich schnell

Die MA 36 hat uns auf Anfrage mitgeteilt, dass der öffentliche Raum generell nur noch befristet zur Verfügung gestellt wird, weil sich die Gegebenheiten im öffentlichen Raum schnell ändern.