Ferialjobs: Gpa hilft bei Problemen
Sommerzeit ist nicht nur Urlaubszeit. Viele Schüler und Studenten nutzen den Sommer auch für einen Ferialjob um sich etwas dazu zu verdienen. Andere müssen in den Ferien für ihre Ausbildung ein Pflichtpraktikum absolvieren. Aber nicht jedem geht es mit der Arbeit in den Ferien gut.
Das Hauptproblem: Viele junge Arbeitnehmer wissen gar nicht, welches Dienstverhältnis gilt beziehungsweise welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Unterschieden wird nämlich zwischen drei Bereichen. Ferialjob, Praktikum und Volontariat.
Der Ferialjob ist ein normales, befristetes Arbeitsverhältnis. Die Bezahlung ist zumeist durch einen Kollektivvertrag geregelt. Im Praktikum steht hingegen der Ausbildungszweck im Vordergrund. Insbesondere bei Pflichtpraktika. Ein Volontariat ist vor allem durch die Freiwilligkeit definiert. Streng genommen dürfte der Arbeitgeber nicht einmal die Arbeitszeit vorgeben.
Die Gewerkschaft, wie etwa die Gpa-Jugend steht mit Rat und Tat zur Seite. Eine Broschüre hilft bei der ersten Orientierung.