Politischer Islam: Regierung schließt sieben Moscheen
Bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz hat die türkis-blaue Regierung zahlreiche Maßnahmen gegen den politischen Islam in Österreich beschlossen. Die Maßnahmen gelten als Konsequenzen aus den Prüfungen von Atib-nahen Vereinen und Moscheen nach der sogenannten "Kriegsspiel-Causa". Sieben Moscheen werden geschloßen: Zwei in Oberösterreich, eine in Kärnten und vier in Wien. Auch 60 Imame sollen ausgewiesen werden. Derzeit sind elf von ihnen bereits "Gegenstand von Untersuchungen" im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.
Als Begründung wird der Verstoß gegen die verbotene Auslandsfinanzierung sowie der Verstoß gegen "positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat" angegeben.
Bundeskanzler Kurz erklärte auf der Pressekonferenz, Parallelgesellschaften und Radikalisierungstendenzen "haben in unserem Land keinen Platz". Vizekanzler Heinz-Christian Strache ergänzte, es könne nicht sein, "dass wir jetzt Hasspredigten unter dem Deckmantel einer Religion dulden". Die Schließung der Moscheen erfolgt durch den Kultusamt-Bescheid ab sofort, es besteht aber ein Einspruchsrecht.
In Wien wurde dem Moschee-Verein "Nizam-i Alem" am Antonsplatz in Wien-Favoriten der Betrieb untersagt. Grund dafür ist der illegale Betrieb gewesen, was auch von der islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) selbst gemeldet wurde, wie Kanzleramtsminister Blümel erklärte. Die Moschee stehe im Verdacht, unter Einfluss der als extremistisch und faschistisch eingestuften türkischen "Grauen Wölfe" zu stehen.
Aufgelöst wurde auch die Arabische Kultusgemeinde mit sechs Moscheen. Grund dafür waren unter anderem salafistische Äußerungen von Vertretern einer der Moscheeneinrichtung - und damit ein Verstoß gegen die positive Grundeinstellung zu Staat und Gesellschaft.
Betreffend der Imame sagte Blümel, das Kultusamt habe den Verdacht der Auslandsfinanzierung von ATIB-Imamen an das Innenressort weitergegeben. Insgesamt gibt es 60 Verdachtsfälle, zuständig dafür ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), erklärte Innenminister Kickl. Das BFA hat bereits die Prüfung der Aufenthaltstitel von Imamen, die über ATIB angestellt sind, in elf Fällen eingeleitet. Zwei der Verfahren sind bereits negativ abgeschlossen. Die Betroffenen müssen daher das Land verlassen, in letzter Konsequenz droht ihnen die Ausweisung, so Kickl. Auch hier besteht ein Einspruchsrecht.
Weitere fünf Imame haben ihre Anträge auf Verlängerung des Aufenthaltstitels selbst zurückgezogen, in weiteren fünf Fällen wurde ein Aufenthaltstitel beim Erstantrag verweigert. Das vereinspolizeiliche Verfahren zur Auflösung von ATIB läuft noch, hieß es seitens der Regierung.
Strache stellte auch noch weitere Maßnahmen in Aussicht: "Wir stehen hier erst am Anfang (...) Bundeskanzler Kurz und ich haben alle Ministerien angewiesen, entschieden vorzugehen. Wenn das nicht ausreicht, werden wir da oder dort auch die Gesetzeslage evaluieren", so der Minister. (APA/red)