Rauchverbot: Wien beschließt Verfassungsklage
Wien will mit der Verfassungsgerichtshof-Klage die von der Bundesregierung erteilte Raucherlaubnis in der Gastronomie kippen. Nach einer entsprechenden Beschlussfassung in einer Sitzung der Wiener Landesregierung, wurde am Dienstag die Prüfung des Rauchergesetzes durch das Höchstgericht offiziell in die Wege geleitet.
ÖVP und FPÖ hatten das eigentlich ab dem 1. Mai geltende und noch von der großen Koalition beschlossene Rauchverbot, rückgängig gemacht. Seither wird der blaue Dunst, zumindest vor dem Gesetz, noch immer in Lokalen gebilligt. Rein formal handelt es sich beim Vorgehen Wiens um ein "abstraktes Normkontrollverfahren". Das bedeutet, dass nicht anhand eines Einzelfalls geprüft wird.
Der Grund für die Klage? Das Land vermutet beim geltenden Rauchergesetz unter anderem eine Ungleichbehandlung. Denn es würden alle Arbeitnehmer in ihren Arbeitsstätten vor Passivrauch geschützt, außer in der Gastronomie. Außerdem hätten Kinder und Jungendliche, die noch nicht rauchen dürfen, trotzdem Zugang zu den Lokalen. Wien sieht die aktuelle Raucherregelung außerdem kritisch, weil auch Nichtraucherbereiche von Passivrauch betroffen seien, wobei auf entsprechnede Messergebnisse verwiesen wird.
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