Reform bei Verwaltungstrafen
Schwarzfahrer könnten in Wien bald billig davonkommen. Zumindest sollte eine Novelle des Verwaltungsstrafrechts wie geplant von der Regierung durchgebracht werden. Diese sieht vor, dass erst eine Verwaltungsübertretung bei Schwarzfahrern vorliegt, wenn der Fahrpreis samt Strafzuschlag nicht binnen 14 Tagen bezahlt wird.
Die Wiener Linien befürchten nun, dass die Polizei keine Identitätsfeststellungen mehr durchführt, weil ja zunächst kein Delikt vorliegt. Die Kontrolleure der Wiener Linien müssten sich dann mit den Angaben der Schwarzfahrer zufriedengeben. Denn eine Ausweispflicht ihnen gegenüber besteht nicht.
Die Regierung will mit der Verwaltungsstrafrechtsreform eigentlich Firmen und Unternehmer entlasten. Die erschwerte Jagd nach Schwarzfahrer könnte ein Kollateralschaden davon sein.