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Standortentwicklungsgesetz: "Das halte ich für unzulässig" Standortentwicklungsgesetz: "Das halte ich für unzulässig"
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Standortentwicklungsgesetz: "Das halte ich für unzulässig"

Das von der Regierung am Mittwoch verabschiedete Standortentwicklungsgesetz wird von Verfassungsjurist Mayer scharf kritisiert.
Siniša Puktalović
Mittwoch, 04. Juli 2018
Verfasst am 04.07.2018 von Siniša Puktalović

Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat das Standortentwicklungsgesetz beschlossen. Dadurch sollen "standortrelevante" Großprojekte wie die Dritte Piste oder der Lobautunnel schneller genehmigt werden können. Dauert ein Verfahren zu lange, sollen solche Vorhaben automatisch abgesegnet werden - auch, wenn das zugehörige Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) noch nicht abgeschlossen ist.

"Das Vorhaben ist ex lege genehmigt, sollte die UVP-Behörde nicht innerhalb von 18 Monaten ab Antragsstellung auf Erteilung einer Bestätigung der Bundesregierung zu einer Entscheidung gekommen sein", heißt es von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP).

Anträge können Landeshauptleute und Regierung stellen

Anträge für "standortrelevante" Großprojekte können von Landeshauptleuten und der Regierung eingebracht werden, die jeweils zuständigen Minister sollen dazu Stellung nehmen. "Ein Expertengremium, der Standortentwicklungsbeirat," soll die beantragten Vorhaben beurteilen und eine Empfehlung abgeben. Dieser wird eigens dafür geschaffen.

Ob ein standortrelevantes Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich liegt oder nicht, entscheidet schlussendlich die Regierung selbst im Ministerrat. Wird ein Projekt genehmigt, soll dies "im Wege einer Verordnung der Bundesregierung, der Standort-Entwicklungs-Vorhaben-Verordnung, öffentlich kundgemacht" werden, so das Ministerium. Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten.

Verfassungsrechtler Mayer hält das neue Gesetz für rechtswidrig

Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer ist das Vorhaben der Regierung, Großprojekte per Gesetz automatisch zu genehmigen, wenn die UVP-Behörde nicht innerhalb von 18 Monaten entscheidet, rechtswidrig. "Das halte ich für unzulässig", sagte Mayer am Mittwoch zur APA.

Der Ausgang der Prüfung lasse sich durch eine solche Regelung leicht manipulieren, "die Behörde braucht ja nur nichts zu tun, wenn sie ein Projekt genehmigt haben will, und dann ist es genehmigt", sagte Mayer. "Außerdem muss ja auch die Parteienrechte der Gegenparteien wahren. Man kann ja nicht behördliches Versagen oder behördliche Nachlässigkeit dazu führen lassen, dass die Parteirechte untergehen." Auch die Projektbetreiber selbst könnten die Prüfung bewusst verzögern, um einen positiven Bescheid durch Fristablauf zu erreichen.

"Das geht sicher dort nicht, wo Unionsrecht betroffen ist und es geht wohl auch nach nationalem Recht nicht. Man muss sich aber noch im Detail ansehen, wie das gestaltet ist." (APA/red)

Foto: Pixabay