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20.000 Euro Strafe gegen Uber verhängt 20.000 Euro Strafe gegen Uber verhängt
Verkehr

20.000 Euro Strafe gegen Uber verhängt

Uber hält sich nicht an Auflagen von Einstweiliger Verfügung - 20.000 Euro Strafe.
Alessa Däger
Mittwoch, 01. August 2018
Verfasst am 01.08.2018 von Alessa Däger

Das Exekutionsgerichts für die Innere Stadt Wien hat entschieden: Uber muss für die ersten Verstöße gegen die Einstweilige Verfügung eine erste Strafe von 20.000 Euro bezahlen.

„Wir freuen uns, dass nun auch das Vollzugsgericht Uber die Einhaltung der EV aufträgt. Uber, das vor Gericht abermals behauptet hat, es würde rechtskonforme Fahrten vermitteln, scheiterte auch diesmal damit. Uber muss für die ersten Verstöße 20.000 Euro Strafe zahlen. Wir haben bislang bereits sechs Anträge mit nachgewiesenen 170 Verstöße an das Gericht weitergeleitet“, so Dieter Heine, Rechtsanwalt von Taxi 40100.

Uber hatte sich nicht an die Auflagen der Einstweiligen Verfügung vom 25. April 2018 gehalten. Gemäß dieser Verfügung war es Uber untersagt, Fahrten, die nicht am Betriebsstandort des Unternehmens einlangten, anzunehmen. Die Taxizentrale 40100 hatte bei ihrer Klage gegen Uber auf die Rückkehrpflicht der Mietwagenfahrer hingewiesen. Diese sei in zahlreichen Fällen nicht eingehalten worden, was vor dem Handelsgericht belegt werden konnte, hieß es von Klägerseite. Uber vertritt jedoch den Standpunkt, dass Mietwagenfahrer nur dann an die Betriebsstätte zurückkehren müssten, wenn nicht bereits ein neuer Auftrag vorliegt, der in der Betriebsstätte eingegangen ist.

Der US-Fahrtenvermittler Uber hat am Dienstagabend erklärt, es sei kein Urteil, sondern lediglich eine Exekutionsbewilligung verhängt worden. Die Einstellung des Betriebs in Wien sei derzeit kein Thema.
Eine Uber-Sprecherin erklärte: “Wir haben intensiv daran gearbeitet, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat und möchten uns dafür engagieren, ein langfristig guter Partner für Wien zu sein.”

Laut Uber hat das Exekutionsgericht Wien Innere Stadt lediglich die Strafhöhe bei einem Verstoß bewilligt. Es sei aber nicht geprüft worden, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt, so Uber in einer schriftlichen Stellungnahme. Uber könne sich nun gegen die Strafe wehren. “Ob wir das tun, steht jetzt noch nicht fest, denn wir evaluieren gerade die nächsten Schritte.” (apa/red)