Kompromissentwurf: Neue Marktordnung vorgestellt
Mit 1. Oktober tritt in Wien die neue Marktordnung in Kraft. Im Gegensatz zum ursprünglichen, Mitte Juni präsentierten Entwurf gibt es aber nun noch einige Änderungen. So kommen die von Standlern kritisierten neuen verpflichtenden Kernöffnungszeiten und Vertragsbefristungen weniger strikt als geplant. Das absolute Rauchverbot in Innenräumen kommt indes wie vorgesehen.
Rund 30 Stellungnahmen seien im Zuge der mehrwöchigen Begutachtungsfrist abgegeben worden - zusätzlich zu jeder Menge Gespräche mit der Wirtschaftskammer und Bezirksvorstehern, sagte die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Freitag vor Journalisten. Einige Kritikpunkte habe man im überarbeiteten Regelwerk berücksichtigt: "Das ist ein Kompromiss, mit dem beide Seiten gut leben können."
Kernöffnungszeiten gelten nicht am Montag
Lockerungen gibt es einerseits bei den neuen Kernöffnungszeiten, zu denen die Standler fix geöffnet haben müssen. Der Montag entfällt nun, eine Aufsperrpflicht gibt es demnach von Dienstag bis Freitag von 15.00 bis 18.00 sowie am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Standler hatten zuvor moniert, sie müssten irgendwann auch selbst ihre Produkte besorgen bzw. bräuchten einen freien Tag. "Es gibt jetzt diesen freien Montag. Aber es darf natürlich auch geöffnet werden", sagte Sima.
Mit dieser Regelung will man Leerstände bekämpfen. "Jetzt ist es auf manchen Märkten so, dass am Nachmittag kaum Stände offen haben. Außerdem werden Standplätze dauerhaft als günstige Lagerstätten verwendet", argumentierte der grüne Marktsprecher Rüdiger Maresch. Um in ernsthafte Konkurrenz zu Supermarktketten treten zu können, brauche es Angebot am Nachmittag, wenn die Menschen nach der Arbeit ihren Einkauf erledigen.
Kompromiss auch bei den Befristungen
Nachjustiert hat Rot-Grün auch bei den neuen Befristungen. Anstatt auf 15 Jahre kann ein Pächter seinen Stand nun auf 20 Jahre weitergeben. Danach sind weitere Vertragsverlängerungen um jeweils zehn Jahre möglich. "Das wird auch der Regelfall sein, wenn wir mit dem Pächter zufrieden sind", so Sima. Als Kriterien gelten hier etwa eine entsprechende Zahlungsmoral bei Pachttarifen oder die Einhaltung der zulässigen Öffnungszeiten. Neu entgegen der Juni-Version ist auch, dass Stände an direkte Nachkommen, also Kinder und Enkelkinder, weitergegeben werden können. Sima betonte bei der Gelegenheit auch, dass die Stadt über die Marktordnung lediglich die Weitergabe des Gebäudes, nicht aber der Firma regeln könne: "Das steht uns rechtlich nicht zu."
40% Gastronomie, 40% Lebensmittelhändler mit Nebenrechten, 20% Lebensmittelhändler
Keine Änderungen gibt es beim Rauchverbot in allen Innenräumen auf Märkten, das ebenfalls von einigen Betreibern moniert wurde. Immerhin versuche man gerade über den Verfassungsgerichtshof das vom Bund zurückgenommene Rauchverbot in Lokalen durchzusetzen, betonte Sima.
Nicht mehr geschraubt wird zudem an der neuen Flächenaufteilung: Maximal 40 Prozent (derzeit 33,3) dürfen von Gastronomie belegt werden, weitere 40 Prozent von der neuen Kategorie "Lebensmittelhändler mit Nebenrechten". Sie dürfen auf höchstens acht Verabreichungsplätzen Gäste bewirten, das Hauptgeschäft muss aber der Lebensmittelhandel sein. Somit bleibt ein Fünftel der Fläche für reine Lebensmittelbetriebe sowie "Waren aller Art". (APA/Red.)