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Leihfahrräder: Hälfte muss verschrottet werden Leihfahrräder: Hälfte muss verschrottet werden
Verkehr

Leihfahrräder: Hälfte muss verschrottet werden

Bisher mehr als 1.100 stationslose Räder eingesammelt - Unklar, ob Stadt Kosten für Räumung zurückholen kann.
Alessa Däger
Donnerstag, 24. Jänner 2019
Verfasst am 24.01.2019 von Alessa Däger

Die Leihräder der Firmen Ofo und oBike sind mittlerweile fast vollständig aus dem Wiener Stadtbild verschwunden. In den vergangenen drei Monaten wurden nur fünf stationslose Räder von der MA 48 aufgelesen. Insgesamt wurden bisher 1.109 Stück eingesammelt, berichtete Gesundheitsstadtrat Peter Hacker in Vertretung der erkrankten Umweltstadträtin Ulli Sima (beide SPÖ) am Donnerstag im Gemeinderat.

Die Entfernung eines Fahrrades kostet 65 Euro, für die Aufbewahrung fallen zusätzlich sieben Euro pro Tag an. Wenn sie innerhalb von zwei Monaten nicht abgeholt werden, gehen die Räder in den Besitz der Stadt über. Lediglich 41 Leihräder wurden von den betroffenen Anbietern abgeholt. Der Rest befindet sich damit mittlerweile im Eigentum der Stadt Wien. Viele sind laut Hacker in "extrem schlechtem" Zustand: "Die Hälfte dieser Räder ist nicht einmal reparierbar." Sie werden der Verschrottung und Verwertung zugeführt.

Die sogenannten "Free-Floating"-Räder haben in der Vergangenheit immer wieder für Aufregung in Wien gesorgt - vor allem illegal entsorgte oder abgestellte Exemplare. Dadurch sah sich die Stadt genötigt, den Anbietern fixe Regeln vorzuschreiben. Ein entsprechender Leitfaden inklusive Registrierungs- und Wartungspflicht trat im August des Vorjahres in Kraft. Die beiden Firmen zogen sich in Reaktion auf die strengeren Regeln aus Wien zurück.

Die Kosten für die Räumung und Einlagerung will die Stadt von den Anbietern zurückverlangen, wobei das zumindest im Fall der Firma Ofo, die zahlungsunfähig ist, nicht realistisch ist. Über das Unternehmen oBike, das sich ebenfalls in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, wurde laut Hacker nach derzeitigem Wissenstand noch kein Konkursverfahren eröffnet, die Forderungen sind nach wie vor offen. "Zusammenfassend ist also aus heutiger Sicht unklar, inwieweit die Kostenersatzbescheide durchgesetzt werden können", sagte Hacker. (apa)