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Verkehr

Run auf Digitale Vignette

Die Vignette 2019 ist zitronengelb. Die ASFINAG bietet wieder die digitale Variante eine Alternative zur Klebevignette an.
Hannes Huss
Freitag, 11. Jänner 2019
Verfasst am 11.01.2019 von Hannes Huss

Mühsames runterkratzen, wischen und putzen: die österreichische Autobahnvignette von der Frontscheibe des eigenen Autos zu entfernen war nicht jedermanns Geschmack. Seit letztem Jahr ist die ASFINAG aber dem Zeitgeist gefolgt und bietet - äquivalent zur Klebevignette - auch eine digitale Variante an, die online bestellt werden kann.

Die Klebevariante bleibt allerdings auch weiterhin bestehen. Wie jedes Jahr endet am 31. Jänner das Vignettenjahr 2018. Das bedeutet: Ab 1. Februar ist nur mehr die Klebevignette 2019 in Zitronengelb oder die Digitale Vignette gültig. Damit auch die Digitale Vignette mit Sicherheit ab 1. Februar gilt, erinnert die ASFINAG allerdings an den Stichtag 14. Jänner: „Weil man erst am 18. Tag nach dem Online-Kauf die Digitale Vignette verwenden kann, ist der 14. Jänner ein ganz wichtiger Tag für alle, die heuer lieber klicken statt picken. Wer also bis dahin im Webshop auf asfinag.at oder über die kostenlose App der ASFINAG die Digitale Vignette kauft, kann sicher gehen, ohne Probleme ab 1. Februar 2019 unsere Autobahnen und Schnellstraßen benützen zu können“, erklärt etwa ASFINAG-Geschäftsführerin Ursula Zechner.

Beim Verkauf der Digitalen Vignette verzeichnet die ASFINAG bislang im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 15 Prozent beim Absatz. Das liegt unter anderem auch am erweiterten Kundenangebot. Beim Kauf der Digitalen Jahresvignette über den Webshop kann seit heuer mit nur wenigen Klicks das neue Abo-Service aktiviert wer den. Somit kann die Gültigkeit Ihrer Jahresvignette automatisch verlängert werden. Die Vorteile: Kundinnen und Kunden versäumen keine Gültigkeitsfristen mehr, haben keinen Mehraufwand und erhalten so jedes Jahr automatisch und fristgerecht die Jahresvignette. Dieses Abo-Service gilt natürlich auch für Jahreskarten der Digitalen Streckenmaut.

Bild: ASFINAG