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Die letzte Tschick zu Halloween Die letzte Tschick zu Halloween
Politik

Die letzte Tschick zu Halloween

Kleine Raucherbeisln - aber auch die Clubszene zittern: An Halloween hat es sich nach Mitternacht ausgeraucht.
Hannes Huss
Mittwoch, 16. Oktober 2019
Verfasst am 16.10.2019 von Hannes Huss

Am 1. November um Punkt 00:00 tritt in Österreich das Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) kündigt an, im Bereich der Kontrollen hart durchgreifen zu wollen - und zwar von Stunde Null an. "Schonfrist gibt es keine", stellte sie klar. Innsbruck hingegen will zuerst verwarnen und dann im Laufe der Zeit kontrollieren. Für die eine oder andere ausgelassene Halloween-Party, bei der reichlich Alkohol fließt, könnte das durchaus interessant werden. Auch für Shisha-Lokale - davon gibt es rund 500 in Wien - ist die Zeit des Ausdampfens gekommen.

Wiener Wirtschaftskammer Gastro-Chef Peter Dobcak sieht die Regelung - vor allem für Shisha-Bars - etwas kritischer. „Einen ganzen Geschäftszweig ohne öffentliches Interesse zu verbieten ist laut Verfassungsrechtler Heinz Mayer nicht möglich”, betont Dobcak. Denn anders als bei Restaurants, wo Besucher vor allem zum Essen und Trinken hingehen, werden Nichtraucher eine Shisha-Bar wohl kaum aufsuchen. „Hier muss also niemand geschützt werden und das Argument öffentliches Interesse greift hier somit auch nicht.” Dass Shisha-Bars vom Nichtraucherschutzgesetz betroffen sind, widerspricht laut Anwalt Gabriel Lansky auch einem zentralen Punkt der Rechtsordnung, dem Vertrauensschutz: Wer ein Unternehmen gründet, viel investiert und langfristige Verträge abschließt, müsse drauf vertrauen können, dass der Branche nicht plötzlich durch eine Gesetzänderung die Existenzgrundlage genommen wird.

Im Netz haben sich Raucher mittlerweile stark formiert. Vor allem kleine Beisln am Stadtrand, die überwiegend von Stammgästen und Rauchern leben, sehen ihre Existenz gefährdet. Viele Raucher haben nun kundgetan, dass sie gastronomische Lokale nun überhaupt nicht mehr aufsuchen wollen. Auch Lärmbelästigung wird gefürchtet, die meisten Raucher werden für ihren Zigarettengenuss nun den Platz vor dem Lokal aufsuchen. In stillen Gassen könnte dies durchaus problematisch sein.

Kontrolliert wird die Einhaltung vom Marktamt, gemeinsam mit der Gruppe für Sofortmaßnahmen. Dies geschieht in Form von kommissionellen Begehungen, wo gleichzeitig auch die Einhaltung anderer Vorschriften und Gesetzen unter die Lupe genommen wird. Auf die Frage, ob denn zu Beginn mit einer "Aktion scharf" zu rechnen sei, meinte die Ressortchefin: "Wir haben schon vor, mit in Kraft treten des Gesetzes dieses natürlich verstärkt zu kontrollieren. Es geht immerhin um die Gesundheit der Menschen."

Wann genau mit den Kontrollen begonnen wird, wollte sie nicht ankündigen. "Es muss einfach damit gerechnet werden, dass die Behörde mit Anfang November die Einhaltung kontrolliert." Wobei sie betonte, dass auch in der Vergangenheit die Einhaltung der Raucherbestimmungen geprüft worden seien. "Es gab allein in den letzten drei Jahren 1.700 Verstöße, die insgesamt zu mehr als 1.000 Anzeigen geführt haben."

Wer sich künftig nicht an das Rauchergesetz hält, der muss jedenfalls mit saftigen Strafen rechnen: Die erste Anzeige bei Nichteinhaltung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes beinhaltet eine Strafhöhe von 800 Euro. Die absolute Höchststrafe beträgt 10.000 Euro bei Wiederholungstäterschaft.

Sima ist jedenfalls froh über die Einführung der neuen Regelungen. "Wir sind der letzte Aschenbecher Europas in Österreich. Es hat wirklich sehr, sehr lange gedauert, bis wir uns glücklicherweise endlich zu einem Rauchverbot in der Gastronomie durchringen konnten." Dabei hob sie noch einen weiteren Aspekt hervor, der sie hoffen lässt: In Island hätte im Jahr 2000 noch 25 Prozent der Bevölkerung geraucht, also ähnlich viele wie in Österreich. Dann wurde das Rauchverbot eingeführt und 2007 hätten in Island nur mehr zehn Prozent zum Glimmstängel gegriffen. "Das Rauchverbot trägt einfach dazu bei, dass es weniger Raucher in einem Land gibt."

Die Polizei selbst habe bei den Kontrollen grundsätzlich keine "Mitwirkungspflicht", hieß es seitens der Landespolizeidirektion gegenüber der APA. Die Kontrollbehörden können bei der Exekutive aber Unterstützung anfordern.

Der Wiener Arzt Manfred Neuberger von der "Initiative Ärzte gegen Raucherschäden" wies kürzlich in einem Schreiben an die Salzburger Landesregierung darauf hin, dass Studien aus Westeuropa, etwa aus Schottland, gezeigt hätten, dass eine Kontrolle des Rauchverbotes zwar im ersten Jahr der Einführung zu einem leicht erhöhten Personalaufwand geführt hätten, es danach aber zu einer Art "self-policing" gekommen sei, weil sich praktisch jeder an das Verbot gehalten habe. (APA/Red/hh)