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Rauchverbot gilt auch für Nacht-Gastronomie Rauchverbot gilt auch für Nacht-Gastronomie
Gesundheit

Rauchverbot gilt auch für Nacht-Gastronomie

Regelung greife nicht unverhältnismäßig in die rechtlich geschützten Interessen der Wirte ein.
Siniša Puktalović
Mittwoch, 16. Oktober 2019
Verfasst am 16.10.2019 von Siniša Puktalović

Wie der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch mitteilte, hat er die Behandlung des Antrags der sogenannten Nacht-Gastronomie in Sachen Rauchverbot abgelehnt. Der rechtspolitische Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sei nicht überschritten worden.

Die angefochtene Regelung greife auch nicht unverhältnismäßig in die rechtlich geschützten Interessen jener Gewerbetreibenden ein, deren Gastronomiebetriebe so gut wie ausschließlich nachts aufgesucht werden. Dem Gesetzgeber steht es auch frei, als Folge des Rauchverbots in solchen Lokalen allfällige Beeinträchtigungen von Nachbarn in Kauf zu nehmen. (APA)