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Tödlicher Rottweiler-Biss: Urteil bestätigt Tödlicher Rottweiler-Biss: Urteil bestätigt
Chronik

Tödlicher Rottweiler-Biss: Urteil bestätigt

Laut Spruch des Oberlandesgerichts Wien bleibt es bei 18 Monaten teilbedingt wegen grob fahrlässiger Tötung.
Siniša Puktalović
Mittwoch, 02. Oktober 2019
Verfasst am 02.10.2019 von Siniša Puktalović

Das Oberlandesgericht Wien hat am Mittwoch das Urteil wegen grob fahrlässiger Tötung gegen die Besitzerin eines Rottweilers bestätigt, der am 10. September 2018 in Wien-Donaustadt einen 17 Monate alten Buben angefallen hatte. Dies sagten OLG-Sprecher Rinhard Hinger sowie die Rechtsvertreterin der Hundebesitzerin, Nadine Illetschko (Kanzlei Machac).

Die 49-Jährige war im März zu 18 Monaten, davon ein halbes Jahr unbedingt, verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Wien hat nun die Entscheidung des Erstgerichts bestätigt.

Das Kleinkind hatte durch die Bisse schwerste Kopf- und Schädelverletzungen erlitten und war trotz intensivmedizinischer Behandlung in einem Spital gestorben. Die Eltern sowie die Großeltern, die den Kampfhund-Angriff mitansehen hatten müssen, hatten sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Sie bekamen ein Trauerschmerzengeld von insgesamt 65.000 Euro zugesprochen, wobei die Begräbniskosten inkludiert waren.

Der Hund - er wurde inzwischen eingeschläfert - hatte in der Vergangenheit bereits einen Menschen angefallen und diesem in den Hals gebissen. Aufgrund dessen wäre die Frau gemäß den Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes verpflichtet gewesen, den Rottweiler ausschließlich mit einem Beißkorb ins Freie zu lassen.

Darüber hinaus leistete sich die 49-Jährige zwei weitere Sorgfaltsverstöße. Sie war mit 1,4 Promille schwer alkoholisiert und hielt den Vierbeiner nicht an der kurzen Leine, als sich gegen 20.15 Uhr ihre Wege in der Ziegelhofstraße mit denen der Großeltern des Buben kreuzten, die mit dem 17 Monate alten Kind einen abendlichen Spaziergang unternahmen. Die beiden hatten den Buben in die Mitte genommen und schaukelten ihn spielerisch in die Höhe, was den Kampfhund irritiert haben dürfte. Das 47 Kilogramm schwere Tier riss sich los, schnappte nach dem Kopf des Buben und biss zu.

Die Angeklagte gab bei der Verhandlung zu, "nicht vorausblickend gegangen" zu sein und mehr auf einen Arbeitskollegen, den sie zu einer Autobus-Station begleitete, als auf ihren Hund geachtet zu haben: Mit diesem hatte sie den Nachmittag Prosecco trinkend auf ihrer Terrasse verbracht. Der Hund habe sie dann "von einer Sekunde auf die andere mitgerissen", schilderte die 49-Jährige. Sie habe noch "probiert", ihn von dem Buben "wegzubringen", was ihr nicht gelang. Was dann geschah, habe sie "in einen Schrecken, einen Ausnahmezustand" versetzt. Sie hat nach ihren Angaben aufgrund der zahlreichen Medienberichte ihren Job verloren.

Als Konsequenz aus dem Unglück wurden in der Bundeshauptstadt die Regeln für die aktuell rund 3.300 Halter von Listenhunden - dazu zählen neben Rottweiler unter anderem Bullterrier, Pitbullterrier und Dogo Argentino - verschärft. Kampfhunde unterliegen seit Mitte Februar im öffentlichen Raum mit wenigen Ausnahmen einer Maulkorb- und Leinenpflicht. Für die Besitzer gilt ein Alkohol-Limit von 0,5 Promille, wenn sie mit ihrem Tier unterwegs sind. Wer in Wien einen Listenhund erwirbt, muss außerdem zwei Jahre nach Absolvierung des verpflichtenden Hundeführerscheins erneut zur Prüfung antreten. Bei Bedarf können zusätzliche Trainingseinheiten und Schulungen angeordnet werden. (APA)