E-Scooter: Strengere Regeln ab 2020
Wien verschärft die Regeln für E-Leih-Scooter ab April 2020. Inkludiert sind unter anderem ein Abstellverbot auf schmalen Gehsteigen, Sperrgebiete wie Märkte oder Spitäler und Geschwindigkeitsbegrenzungen etwa in Begegnungszonen. Außerdem werden Höchstgrenzen der erlaubten Fahrzeuge eingeführt, wie Verkehrsstadträtin Birgit Hebein (Grüne) am Donnerstag mitteilte.
Die Neuregelung sieht die Ressortchefin allerdings nur als "Sofortmaßnahmen". Denn schon im Jahr 2021 soll der Bereich überhaupt völlig neu organisiert werden. Die Stadt plant die Konzessionierung des Leih-E-Scooter-Markts. Das heißt: Wer künftig batteriebetriebene Roller betreiben will, muss sich in einer Ausschreibung bewähren. Wie viele Anbieter dann Lizenzen erhalten werden, könne man jetzt noch nicht sagen, sagte ein Hebein-Sprecher auf APA-Nachfrage. Aber so viele wie jetzt - zehn Betreiber sind in der Hauptstadt aktuell präsent - würden es wohl nicht mehr sein.
In der Saison 2020 bis zur Einführung der Konzessionierung gelten also die nun veröffentlichten Regeln. Ein wesentlicher Punkt ist das Abstellverbot auf Gehsteigen, wenn diese weniger als vier Meter breit sind. Außerdem müssen die Scooter am fahrbahnseitigen Gehsteigrand geparkt werden. Damit reagiert die Stadt auf die häufigen Beschwerden über Geräte, die die Fußgänger behindern.
Werden Fahrzeuge trotzdem regelwidrig abgestellt, werden den Anbietern an Werktagen zwischen 6.00 und 18.00 Uhr nur mehr zwei Stunden (statt bisher vier) eingeräumt, diese zu entfernen. Außerhalb dieser Kernzeit sind es sechs Stunden. Passiert das nicht, werden die betreffenden Exemplare kostenpflichtig von der MA 48 entfernt.
Neu ist außerdem eine Stückobergrenze für jeden Betreiber. Dafür hat das Rathaus die Stadt in drei Zonen - Innenstadt, Bezirke 2 bis 9 und 20, Bezirke 10 bis 19 und 21 bis 23 - eingeteilt. In jeder darf ein Anbieter nur noch maximal 500 Scooter im Einsatz haben, was auch für eine ausgewogenere Verteilung sorgen soll. Hier gab es bisher überhaupt keinen Maximalwert. Schöpfen alle zehn Betreiber die Obergrenze aus, wären künftig insgesamt bis zu 15.000 Roller erlaubt. Zum Vergleich: Derzeit sind laut Hebein-Büro rund 9.000 Geräte behördlich registriert.
Die Verleiher werden außerdem verpflichtet, ihre Modelle so zu modifizieren, dass sie in bestimmten Gebieten wie Begegnungszonen oder Fußgängerzonen mit Radfahrerlaubnis automatisch die Geschwindigkeit drosseln. In definierten Sperrgebieten wie Märkten oder Krankenhausarealen soll die App nach Möglichkeit so programmiert werden, dass Fahren und Abstellen dort überhaupt nicht möglich ist.
Die Stadt probiert außerdem fixe Scooter-Abstellplätze aus - und zwar im Bezirk Neubau. Sie werden eigens markiert, dienen aber vorerst nur als Ergänzung. Man hoffe dadurch das Abstellverhalten der Nutzer zu ändern, so ein Hebein-Sprecher. Die Idee: Sind Scooter-Parkplätze gekennzeichnet, stellen sie auch eher ihren Roller dort ab. Je nach tatsächlichem Ergebnis wird dieses Angebot dann ausgeweitet.
Das neue Regelwerk inkludiert auch die Art und Weise des Einsammelns der Fahrzeuge zwecks Aufladens. Dies darf künftig in den Nachtstunden nicht mehr mithilfe akustischer Signale passieren.
In Kraft treten werden die Vorgaben über eine ortspolizeiliche Verordnung, die noch in Ausarbeitung ist. Die Betreiber müssen die wesentlichen Regeln außerdem detaillierter und deutlicher in ihrer Nutzer-App darstellen.
Die E-Leih-Scooter haben in Wien immer wieder für Aufregung und Beschwerden gesorgt. Hebein erinnerte heute noch einmal an entsprechende Zahlen. Demnach musste die Polizei zwischen Oktober 2018 und August 2019 1.559 Mal tätig werden. Es gab u.a. 594 Organmandate, 513 Anzeigen und 398 Abmahnungen. Außerdem wurden in diesem Zeitraum 60 Unfälle mit Personenschaden sowie sieben mit Sachschaden gezählt. Aus der Bevölkerung wurden 1.015 Beschwerden an die Stadt herangetragen. (APA)