Mindestsicherung-Neu gekippt: SP & Grüne erfreut
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringt ein weiteres Prokjekt der an Ibiza gescheiterten türkis-blauen Bundesregierung zu Fall. Aufgehoben wurden beide bei der Reform der Mindestsicherung gegen Zuwanderer gemünzten Maßnahmen der "Sozialhilfe neu": Sowohl die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen wie auch Höchstsätze für Kinder sind laut VfGH verfassungswidrig.
Im Grundsatzgesetz selbst sieht der VfGH aber keinen unzulässigen Eingriff in die Zuständigkeit der Länder. Zwar sei die Gewährung von Leistungen bei sozialer Hilfsbedürftigkeit "an sich Sache der Länder". "Der Bund ist jedoch zuständig, auf diesem Gebiet Grundsätze für die Landesgesetzgebung aufzustellen", hieß es in einer Pressemitteilung am Dienstag.
Bürgermeister Michael Ludwig begrüßt den Entscheid des Verfassungsgerichtshofs. „Wien hatte immer schon Bedenken zur neuen Regelung. Diese betreffen einerseits juristische Fragen. Aber viel mehr kann es nicht sein, dass Kinder in Armut getrieben werden“, sagte Ludwig zur Rathauskorrespondenz. „Jetzt liegt der Ball wieder beim Gesetzgeber. Ich hoffe, die neuen politischen Rahmenbedingungen im Bund werden ein neues Gesetz ermöglichen, das die Bedenken Wiens berücksichtigt und keine Regelung auf dem Rücken der Ärmsten zulässt.“
Wien und weitere Bundesländer hatten gegen die von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung beschlossene Novelle der Mindestsicherung beim VfGH geklagt. Die Sozialhilfe Neu sah unter Anderem niedrigere Tagesätze für Kinder vor. Das und andere Kernpunkte des Gesetzes hat der VfGH jetzt gekippt.
2.700 Wiener Kinder können nun aufatmen“, freut sich Vizebürgermeisterin Birgit Hebein über das Erkenntnis des Verfassunsgerichtshofes zur Sozialhilfe, das vor kurzem öffentlich wurde. Demnach hat der VfGH die Regelung zu den Mehrkind-Staffelungen als gleichheitswidrig aufgehoben. Jedes Kind hat demnach den gleichen Anspruch auf Sicherung seiner Grundbedürfnisse. Weiters hat der VfGH festgestellt, dass Sprachkenntnisse (deutsch B1, englisch C1) nicht als Grundlage für die Gewährung von Sozialhilfe herangezogen werden dürfen. Begründet wird dies damit, dass auch Menschen mit anderen Sprachkenntnissen am Arbeitsmarkt gefragt sind beziehungsweise für viele Menschen diese Sprachniveaus aus vielen Gründen nicht erreichbar sind. Diese Menschen haben aber dennoch Anspruch auf einen Lebensunterhalt in der vollen Höhe des Gesetzes, so Hebein in einer Aussendung. (Red)