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Rauchverbot: Shisha-Bars sind abgeblitzt Rauchverbot: Shisha-Bars sind abgeblitzt
Gesellschaft

Rauchverbot: Shisha-Bars sind abgeblitzt

Der Verfassungsgerichtshof hat zwei Gesetzesprüfungs-Anträge, die von Shisha-Bars eingebracht wurden, abgelehnt.
Hannes Huss
Mittwoch, 04. Dezember 2019
Verfasst am 04.12.2019 von Hannes Huss

Mehrere Shisha-Bar-Betreiber, die sich mit dem allgemeinen Rauchverbot in der Gastronomie nicht abfinden wollten, sind in ihrem Kampf gegen die seit Anfang November gültige Rechtslage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt. Wie der VfGH am Mittwoch bekannt gab, wurde die Behandlung zweier Gesetzesprüfungs-Anträge abgelehnt.

Die Shisha-Bar-Betreiber hatten damit argumentiert, dass sie nicht mit anderen Lokalen vergleichbar wären, weil man ausschließlich zum Rauchen einer Wasserpfeife eine Shisha-Bar aufsuche. Die bestehende Gesetzeslage sei daher unsachlich. Der VfGH wies dieses Vorbringen zurück. Für das Höchstgericht ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber beim Nichtraucherschutz im Rahmen des ihm zukommenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes sämtliche Gastronomiebetriebe gleich behandelt. (APA/Red)