Initiative gegen sexuellen Missbrauch
Der Wiener Rechtsanwalt Johannes Öhlböck fordert in einem Schreiben an die Klubobleute der Parlamentsparteien die Abschaffung der zivilrechtlichen Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen. Die Betroffenen seien oft nicht in der Lage, in dem vorgegebenen Zeitraum ihre Ansprüche geltend zu machen. Sein Fazit: die derzeitigen Fristen "schützen den Täter und nicht das Opfer".
Missbrauchsopfer hätten häufig Schwierigkeiten Vertrauen aufzubauen und würden das Erlebte oft verdrängen, argumentiert Öhlböck, der Missbrauchsopfer in mehreren teils recht bekannten Fällen wie dem ehemaligen Wiener Kinderheim im Schloss Wilhelminenberg oder dem Stift Kremsmünster in Oberösterreich vertreten hat. Derzeit verjähren Ansprüche spätestens nach 30 Jahren, teilweise auch deutlich früher.
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