OGH Entscheid: 821 Euro für Lehrlinge zulässig
40 Stunden die Woche arbeiten für 821,20 Euro brutto ist für Ferialpraktikanten der teilstaatlichen Post AG eine ausreichende Bezahlung, so ein Entscheid des Obersten Gerichtshofes (OGH). Zum Vergleich: Angestellte Briefzusteller in Vollzeitbeschäftigung erhalten laut Arbeiterkammer Tirol ein Mindestentgelt von 1.501,81 Euro brutto.
Der OGH hat demnach argumentiert, dass Ferialarbeiten von Schülern und Studenten zwangsläufig kürzer und mit der Notwendigkeit einer gewissen Einschulung verbunden sind und man von einem dauernd im Arbeitsleben stehenden Arbeitnehmer in der Regel auch größere Effizienz erwarten darf, so die Kammer in einer Aussendung.
Für den Tiroler AK Präsidenten Erwin Zangerl zeigt der Fall, wie wichtig Kollektivverträge sind - denn "nach Paragraph 19 Poststrukturgesetz sind Urlaubsersatzkräfte von der Geltung des Post-Kollektivvertrags ausgenommen", betonte Zangerl am Dienstag. Die Post hatte die Arbeitnehmerin nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) aus dem Jahre 1811 als "ABGB-Angestellte" beschäftigt.
Die AK Tirol hatte für die Arbeitnehmerin die Gehaltsdifferenzen zum Mindestlohn eingeklagt, da die Kammer von einer sittenwidrigen Unterentlohnung ausgegangen war. "Denn im wesentlichen Kernbereich sind die Aufgaben einer Urlaubsersatzkraft und eines unbefristet angestellten Zustellers die gleichen", betonte Zangerl.
Derzeit sind in Österreich rund 98 Prozent der Arbeitsverhältnisse von einem Kollektivvertrag erfasst. Wobei die Abschlüsse durchaus schwanken. So brachten die jüngsten KV-Einigungen - jene der landwirtschaftlichen Gutsbetriebe in Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland - ein Lohnplus von 2,65 Prozent. Die Mitarbeiter der Molkereien schlossen mit einem Plus von 3 Prozent ab. Zuvor hatte sich die Mineralölindustrie auf einen Zuwachs von 3,4 Prozent geeinigt. (APA/Red.)