Biomasseförderung: SPÖ warnt vor Chaos
Zwischen der SPÖ und der Bundesregierung tobt aktuell ein Streit um die Biomasseförderung, obwohl sowohl die ÖVP-FPÖ-Regierung als auch die Sozialdemokraten betonen, grundsätzlich für eine solche Förderung zu sein. Gegenseitig wirft man sich aber entweder vor, die Sache zu blockieren bzw. dabei ein Chaos zu schaffen.
Am Dienstag endet die Begutachtungsfrist zum Biomassefördergesetz. Am Tag vor dem entsprechenden Beschluss im Ministerrat hat die SPÖ ihre Kritik am Vorgehen von Energie- und Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) jedenfalls bekräftigt. Die Ministerin wolle die Zweidrittelmehrheit mit einem Grundsatzgesetz und neun Landesgesetzen umgehen, kritisierte die Wiener Umweltstadträtin Ulrike Sima vor Journalisten im Rathaus. Und dieses Vorgehen würde für ein Chaos und große Rechtsunsicherheit sorgen, war sie sich mit SPÖ-Energiesprecherin Muna Duzdar einig.
"Neun verschiedene Regelungen mit verschiedenen Tarifen würden nur für Chaos sorgen", warnte Sima. "Zudem werden neun, wenn nicht zehn, Notifizierungsverfahren für die Beihilfe bei der EU notwendig. Diese Verfahren können sehr lange dauern und der Ausgang ist ungewiss", warnte die Stadtpolitikerin vor "der riskanten Strategie" Köstingers, die letztlich nach hinten losgehen könne wenn die Kraftwerksbetreiber Förderungen zurückzahlen müssten. "Und das alles nur, weil die Ministerin nicht mit der SPÖ verhandeln will. Wir sind weiterhin gesprächsbereit um eine Zweidrittelmehrheit für ein ordentliches, rechtssicheres Gesetz herzustellen."
Ein solches Gesetz müsse aber für jene Transparenz sorgen, die sowohl beim ursprünglichen als auch beim neuen Gesetzesplan nicht gegeben sei: Es müsse klar werden, welches Kraftwerk in wessen Eigentum in welcher Höhe gefördert werden soll, so Sima und Duzdar. "Köstinger müsste nur aus der Schmollecke kommen und mit uns verhandeln", so die roten Politikerinnen. "Die schwarz-blaue Bundesregierung ist offensichtlich nicht in der Lage ein solides, EU-konformes Regelwerk zu schaffen und wälzt die Verantwortung nun auf die Länder ab", sagte Duzdar.
Warum könnte das Gesetz den Regeln für Förderungen in der EU aber widersprechen, warum sind Notifikationen notwendig, deren Notwendigkeit das Büro von Ministerin Köstinger in Abrede stellt? "Das Biomasse-Grundsatzgesetz und die neun zusätzlichen Ausführungsgesetze in den Bundesländern sind durch die bestehende beihilfenrechtliche Genehmigung des Ökostromgesetzes nicht gedeckt", sagte der Wettbewerbsrechtler Claus Casati bei der Pressekonferenz am Dienstag. Alle zehn Gesetze müssten von der EU-Kommission genehmigt werden, auch wenn die Regierung etwa ins Gesetz geschrieben hat, dass die "Tarifhöhe analog zum ÖSG (Ökostromgesetz, Anm.) 2012 zu bestimmen" sein wird.
Aus dem Land Kärnten kam in der Begutachtung etwa die Kritik, dass die Konsumenten ungleich behandelt werden würden. Denn die Abgabe müsse im südlichsten Bundesland aufgrund relativ vieler Biomasseanlagen auch verhältnismäßig höher ausfallen. Laut Casati käme es somit zu einer Ungleichbehandlung von Konsumenten innerhalb einer Strompreiszone, was EU-rechtlich nicht sein könne. Die Förderungen werden von den Stromkunden gezahlt. Die Steiermark verweist in ihrer Stellungnahme unter anderem auf die Notifikationsproblematik. Auch die Stellungnahmen aus Vorarlberg, Salzburg und Wien fallen zumindest kritisch aus.
Das neue Biomassefördergesetz sei "kein Eingriff in die beihilferechtliche Substanz", ließ hingegen das Justizministerium in seiner Stellungnahme wissen. Gleich sieht man dies im Umwelt- bzw. Energieministeriums am Dienstag auf Anfrage der APA: "Aus unserer Sicht ist keine beihilferechtliche Notifikation bei der EU-Kommission notwendig, da damit kein Eingriff in die beihilferechtliche Substanz erfolgt, die von Relevanz wäre." Laut EU-Recht seien Änderungen "rein formaler oder verwaltungstechnischer Art nicht notifizierungspflichtig". Das Gesetz sei dementsprechend gestaltet worden. "So ist die Tarifhöhe analog zum ÖSG 2012 zu bestimmen, das heißt insbesondere ohne bereits abgegoltene Investitions- und Kapitalkosten. Der Mindestwirkungsgrad (Brennstoffnutzungsgrad) ist einzuhalten." Man habe die Materie "auch direkt in Brüssel mit der zuständigen EU-Kommission besprochen". Die rechtliche Begründung wurde inzwischen im Zuge der Gesetzesbegutachtung übrigens in den Erläuterungen zum Gesetz festgehalten.
Beim Biomassefördergesetz geht es die Weiterführung von Förderungen in der Höhe von 140 bis 150 Mio. Euro über drei Jahre für 47 nicht näher genannte Biomasseanlagen. Die SPÖ-Vertreterinnen betonen, nicht per se gegen die Förderung zu sein. Sie seien für eine Biomasseförderung die die Branche nachhaltiger stütze und transparent sei. (APA/Red)