Mindestsicherung: Ludwig und Doskozil verärgert
Bürgermeister Michael Ludwig und der neue burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil zeigen sich empört über die Vorgangsweise der Bundesregierung in Sachen Mindestsicherung. Diese hat am Mittwoch nämlich offiziell im Ministerrat ihre Korrekturen vorgestellt - ohne sie vorher mit den Ländervetretern eingehend zu besprechen. Für den 8. April sei ursprünglich ein Treffen der Soziallandesräte mit FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein anberaumt gewesen. Dass der Ministerratsbeschluss schon vorher erfolgt ist, sorgt in den rot regierten Bundesländern für entsprechenden Wirbel.
"Ich habe den Eindruck, dass die Sozialministerin auf offener Bühne entmachtet wird", so Ludwig am Rande der am Mittwoch im Rathaus stattfindenen Landeshauptleutekonferenz. Auch Doskozil schlägt in die selbe Kerbe. Es sei "nicht okay" , im Ministerrat eine Änderung zu beschließen und sie erst dann mit den Ländern zu diskutieren. Ludwig behält sich vor, rechtlich gegen die neue Mindestsicherung vorzugehen, noch kenne er den Entwurf nicht.
Indes haben Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein am Mittwoch offiziell den Entwurf vorgestellt. Die monatliche Sozialhilfe wird wie ursprünglich angekündigt in der Höhe des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes gewährt, das sind 863 für das vergangene Jahr 2018 bzw. 885,47 Euro für 2019. Für Paare sind es zwei Mal 70 Prozent des Richtsatzes, das sind 1.208 Euro für 2018 bzw. 1.239,66 für 2019.
Für Familien mit mehreren Kindern bringt die Neuregelung Einschnitte durch eine Staffelung pro Kind: Für das erste Kind ist eine Sozialhilfe-Satz von 25 Prozent des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes vorgesehen (2018 waren dies 216 Euro), für das zweite Kind 15 Prozent (2018: 130 Euro) und ab dem dritten Kind gibt es 5 Prozent des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes (2018: 43 Euro).
Unverändert im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen bleiben die Kürzungen für Zuwanderer mit schlechten Deutschkenntnissen. Sie bekommen nur 65 Prozent der regulären Leistung, bisher 563 Euro, seit 2019 rund 575 Euro. Die rund 300 Euro Differenz auf die volle Geldleistung erklärt die Regierung als Sachleistung zum "Arbeitsqualifizierungsbonus für Vermittelbarkeit". Damit sollen Sprachkurse finanziert werden. Den vollen Betrag gibt es erst ab Deutsch-Niveau B1 oder Englisch-Niveau C1. Präzisiert wird hier allerdings noch im Integrationsgesetz, dass der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) die Kursanbieter zertifiziert und auch die Prüfungen abnimmt. Für Drittstaatsangehörige sowie EU- und EWR-Bürger ist eine fünfjährige Wartefrist vorgesehen, bevor sie die Sozialhilfe beziehen können. (APA/Red/hh)