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Wertkarten-Handy: Registrierungspflicht Wertkarten-Handy: Registrierungspflicht
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Wertkarten-Handy: Registrierungspflicht

Ab dem 1. September müssen sich bestehende Wertkarten-Handy-Kunden registieren lassen. Die AK warnt.
Hannes Huss
Donnerstag, 22. August 2019
Verfasst am 22.08.2019 von Hannes Huss

Die Arbeiterkammer informiert die Bevölkerung, die Registierungsplficht für Wertkarten-Handys nicht zu übersehen. Ab dem 1. September gilt nämlich eine gesetzliche Pflicht zur Registrierung von bisher anonymen Wertkarten. Schon seit dem 1. Jänner gibt es neue Handy-Wertkarten nur noch gegen Vorlage eines Ausweises, bereits bestehende Kunden müssen nun ihre Daten preisgeben. Die AK rät: “Am besten jetzt registrieren! Achtung, Betreiber dürfen für die Registrierung etwas verlangen.“
Wertkartennutzer können ihre Daten im Handyshop oder online registrieren lassen, aber auch in Postfilialen, im Fachhandel und in einigen Supermärkten ist dies möglich. Namen, Titel und Geburtsdatum müssen bekanntgegeben werden. Kommt es etwa zu kieiner zeitgerechten Aufladung, können Anbieter die SIM-Karte sperren, sodass KonsumentInnen sie nicht mehr nutzen können.
Die Registrierung ist online unter Wertkartenregistrierung.at möglich. Diese Webseite ermöglicht die Registrierung mittels Handysignatur, sowie über Online-Banking. Achtung - nicht alle österreichischen Banken ermöglichen die Identifikation mittels Online Banking. Betroffen sind etwa drei bis vier Millionen österreichische Kunden. Wertkartenhandys werden nämlich oft als Zweit-Handy benutzt, vor allem Kinder und Jugendliche sind Wertkarten-Kunden.
(hh/Red)
Bild: Pixabay