Chronik
Urteil im Fall "U-Bahn-Schubser"
Ein 20-Jähriger ist am Montag von einem Schwursenat im Wiener Landesgericht (Vorsitz Andreas Hautz) in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Mann hatte am 8. Mai diesen Jahres einen 35-Jährigen in der U3-Station Westbahnhof vor eine einfahrende U-Bahn geschubst. Das Opfer kam mit schwersten Verletzungen davon. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.
Die psychiatrische Gerichtsgutachterin Gabriele Wörgötter hatte dem 20-jährigen Asylwerber aus dem Irak Zurechnungsunfähigkeit bei der Tat attestiert. Er leidet demnach unter einer paranoiden Schizophrenie. Außerdem habe der Mann eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose. Damit sah sie die Bedingungen für eine Einweisung erfüllt.