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Schock nach schwerer Prügelattacke auf Frau Schock nach schwerer Prügelattacke auf Frau
Chronik

Schock nach schwerer Prügelattacke auf Frau

Auch Frauenstadträtin Kathrin Gaál hatte sich am Wochenende wegen des Vorfalls schockiert gezeigt.
Hannes Huss
Dienstag, 14. Jänner 2020
Verfasst am 14.01.2020 von Hannes Huss

Eine besonders brutale Prügelattacke auf eine 40-jährige Frau hat sich in der Nacht auf Freitag in Meidling ereignet. Die Wiener Polizei hat Fotos vom Tatort veröffentlicht. Blutüberströmte Räume, ein zebrochenes Klo - übersät mit Blutflecken, eine völlig durchgewühlte Wohnung. Die Brutalität, die von diesen Bildern ausgehen, erschüttern. Auch Wiens Frauenstadträtin Kathrin Gaál zeigte sich öffentlich zutiefst schockiert. Sie wies etwa auf den 24 Stunden-Frauennotruf (01 - 71719) hin - sowie auf zahlreiche Stellen in der Stadt, an die sich Frauen wenden könnten.

Das Opfer soll von ihrem ebenfalls 40-jährigen Lebensgefährten in der Nacht auf Freitag in der gemeinsamen Wohnung misshandelt worden sein. Das Paar hatte am Donnerstagabend Freunde zu Besuch. Als diese gegangen waren, gerieten die Österreicherin und der Rumäne in Streit. Über mehrere Stunden hinweg soll der Mann seine Freundin verprügelt haben. Laut Polizei soll er mit diversen Kochutensilien auf sie eingeschlagen, sie mit Gegenständen beworfen und sie mit der Stange des Duschvorhangs gewürgt haben.

Mehrere Fluchtversuche der Frau blieben zunächst erfolglos, gegen 3.00 Uhr konnte sie davonlaufen. Ein Passant fand die stark blutende Frau auf der Straße. Sie wurde ins Spital gebracht, ihr Lebensgefährte vorübergehend festgenommen, dann aber auf freiem Fuß angezeigt. Der Mann ist bisher unbescholten. Außerdem wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen ihn verhängt. Auch die Frau wurde wegen Körperverletzung angezeigt. Beide waren stark alkoholisiert.

Jetzt hat sich die Staatsanwaltschaft die bisher von der Polizei zusammengetragenen Beweisergebnisse noch einmal angesehen. Dass der Verdächtige nun doch in Haft genommen werden könnte, ist dennoch unwahrscheinlich. Das Opfer macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, so die Behörde zur APA.

Laut Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, wurde der Fall dem zuständigen Journalrichter völlig anders dargestellt. Die Polizei sprach von einer leichten Körperverletzung, deshalb wurde der verdächtige Lebensgefährte der Frau lediglich auf freiem Fuß angezeigt. Aufgrund der Medienberichte wurde dem zuständigen Journalstaatsanwalt klar, dass der Übergriff viel heftiger ausgefallen sein muss. Dass die Frau stundenlang und derart heftig in der Wohnung malträtiert wurde, wurde dem Staatsanwalt vonseiten der Polizei nicht so kommuniziert, sagte Bussek.

Nach der Veröffentlichung durch die Polizei habe der Anklagevertreter mit den Ermittlern noch einmal Kontakt aufgenommen und um "unverzügliches Übermitteln der Beweisergebnisse" gebeten. Da allerdings die Verletzte die Aussage mittlerweile verweigert, sind den Behörden die Hände gebunden. "Die Staatsanwaltschaft hat keine Möglichkeit, eine U-Haft in Aussicht zu stellen", erklärte Bussek. Es wurde ursprünglich wegen Körperverletzung ermittelt. Ohne Aussage des Opfers dürfte das Delikt der Freiheitsentziehung nicht beweisbar sein. Unmittelbare Tatzeugen gibt es nicht. Allerdings kann die Frau bis zur Beendigung des Verfahrens noch ihre Meinung ändern, betonte Bussek.

Der Fall wurde bisher von dem Journalstaatsanwalt behandelt. Nun wird die Causa an den zuständigen Staatsanwalt übergeben, der ebenfalls die Berichte und Beweisergebnisse der Polizei anforderte. (APA/Red)

Bild: LPD Wien