Betreuung: Worauf Eltern jetzt achten sollten
Der Coronavirus hat derzeit Auswirkungen auf alle Menschen in Österreich - doch nicht auf alle die gleichen. Während es für Besserverdienende und kinderlose Personen einfacher ist, ihr soziales sowie berufliches Leben neu zu organisieren, stellen die neuen Verordnungen für prekär Beschäftigte und Eltern eine weitaus größere Herausforderung dar.
Ab Montag bleiben viele Schulen geschlossen. Nur wo Eltern keine häuslich Betreuung organisieren können oder wegen Tätigkeit der Eltern - etwa im Gesundheitsbereich - dies unmöglich ist, sollen SchülerInnen die Schule wirklich besuchen. Für Kindergärten gilt das Gleiche.
Das stellt viele berufstätige Eltern, darunter vor allem Alleinerziehende, vor ein großes Problem - und viele arbeitsrechtliche Fragen. Veronika Bohrn Mena von der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier rät daher allen Eltern erst einmal keinen unbezahlten Urlaub anzutreten bzw. keine sofortige Pflegefreistellung zu beantragen - auch wenn das bereits von manchen Arbeitgebern gefordert wird. Rechtlich sei noch einiges ungeklärt.
ArbeitnehmerInnen mit Betreuungspflichten für Kinder unter 14 Jahren können von ihren Arbeitgebern bis zu drei Wochen Sonderurlaub bekommen. Die Entscheidung darüber trifft der Arbeitgeber. Das sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei einem Pressestatement Donnerstagnachmittag. Im Falle einer Freistellung übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten in den nächsten Wochen bis Ostern. Wer arbeiten muss, könne seine Kinder weiter in den Kindergarten oder die Schule bringen. Auf keinen Fall dürfen die Kinder zu den Großeltern gebracht werden, sagte Kurz.
Auf der Website aufdeinerseite.at/was-tun können sich Beschäftigte und Selbständige über ihre Rechte und aktuelle Veränderungen informieren.