Wien beschließt Jugendunterstützung
Der Wiener Landtag wird am kommenden Donnerstag - unter strengen Coronavirus-Sicherheitsauflagen, die derzeit ausgearbeitet werden - das Mindestsicherungsgesetz ändern. Konkret geht es in der Novelle darum, dass für Menschen unter 25 Jahren künftig die sogenannte Wiener Jugendunterstützung zum Tragen kommt.
Sie ermöglicht eine intensivere Betreuung der Jugendlichen, wie im Büro von Sozialstadtrat Peter Hacker betont wurde. Die unter "U25 - Die Wiener Jugendunterstützung" firmierende Initiative ist eine neue Einrichtung, in der die Stadt und das Arbeitsmarktservice ihre Aktivitäten für Jüngere bündeln. Dafür steht auch ein eigener Standort in Meidling zur Verfügung.
Ziele der Zusammenarbeit seien unter an derem eine verstärkte Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe und eine bessere Abstimmung und Vereinfachung von Unterstützungs- und Angebotsstrukturen, wurde kürzlich bei der Präsentation der Maßnahme betont. U25 solle die Betreuungsqualität verbessern und einen "unkomplizierten und effizienteren Austausch" zwischen MA 40 (Soziales) und AMS Wien ermöglichen, hieß es. (APA/red)