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Vorsicht vor Storno-Gebühr bei Hochzeits-Absagen wegen Corona Vorsicht vor Storno-Gebühr bei Hochzeits-Absagen wegen Corona
Wirtschaft

Vorsicht vor Storno-Gebühr bei Hochzeits-Absagen wegen Corona

Oft sind Stornogebühren nicht rechtmäßig - warnt die Arbeiterkammer.
Michael Fahrner-Glatz
Mittwoch, 22. April 2020
Verfasst am 22.04.2020 von Michael Fahrner-Glatz

Aus der Zusage zu ewiger Treue wird dieser Tage durch Corona oft eher eine Absage. Zumindest für große Hochzeiten, mindestens noch bis Ende Juni. Alles was danach kommt fällt unter planungsunsicher.

Konsumentenschützer der Arbeiterkammer warnen jetzt vor anfallenden Stornogebühren, sollten Hochzeitsfeiern abgesagt werden. Laut Experten ist das allerdings nicht rechtmäßig. Wenn also durch höhere Gewalt größere Feiern nicht stattfinden können, dann dürfen dafür keine Stornogebühren verlangt werden.

Ganz egal ob Absage oder ob im kleineren Kreis gefeiert wird: Die Arbeiterkammer rät, sich rasch mit sämtlichen beauftragten Dienstleistern in Verbindung zu setzen und individuelle Lösungen zu vereinbaren. Und zwar unbedingt schriftlich, also mindestens per Mail. (apa/red)