Stufenplan zur Öffnung beginnt nach Ostern
Der Plan der Regierung zur Wiederaufnahme des wirtschaftlichen Normalbetriebs sieht mehrere Stufen vor. Nach Ostern, ab dem 14. April, sollen kleinere Geschäfte, Handwerksbetriebe sowie Bau- und Gartenmärkte wieder aufsperren. Ab dem 1. Mai dürfen dann alle anderen Geschäfte sowie Friseure öffnen. Für Hotellerie und Gastronomie wird eine Wiederaufnahme des Betriebs Mitte Mai in Aussicht gestellt.
Alle diese Schritte stehen unter der Voraussetzung einer ständigen Evaluierung der Corona-Pandemie und damit unter einem gewissen Vorbehalt, je nach Entwicklung der Infektionszahlen.
Der erste Schritt soll am Dienstag nach Ostern passieren: Ab diesem Tag, den 14. April, können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren sowie Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen: Maximal 400 m2 Verkaufsfläche, nur ein Kunde pro 20 m2, sowie Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle. Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden.
Ab dem 14. April können auch Bau- und Gartenmärkte aufsperren, und zwar unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. Auch sie müssen sich an die obengenannten Auflagen halten. Die 400 m2-Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren.
Der nächste Öffnungsschritt erfolgt dann ab dem 1. Mai. Dann können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren, also auch größere, sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.
Hotels, Gastronomie und alle anderen Dienstleistungsbereiche müssen noch länger warten. Die Lage werde bis Ende April evaluiert mit dem Ziel, ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.
Für Sportplätze, Fitnesscenter, Theater, Kinos und andere Kultureinrichtungen werde die Lage ebenfalls Ende April evaluiert. Öffentliche Sport- oder andere Veranstaltungen sind bis Ende Juni untersagt.
Die "Maskenpflicht" soll nicht nur in Supermärkten und Drogerien, sondern in allen Geschäften für Kundinnen und Kunden sowie die Verkäufer gelten. Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden. Wenn kein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung steht, könne auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden, heißt es von Regierungsseite. (APA)