Öffis: Wiener Linien hoffen auf „Fair Play"
U-Bahn, Bus und Straßenbahn dürfen nun auch für Fahrten an öffentliche Orte im Freien benutzt werden. Allerdings ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Bei den Wiener Linien setzt man vorerst weiter auf den Ferienfahrplan und hofft auf ein Fair Play der Fahrgäste. Was das bedeutet: Nicht unbedingt die typischen Stoßzeiten für Spazierfahrten aussuchen oder notfalls auf den nächsten Zug oder Bus warten.Die sog. Schutzmaskenpflicht wird bisher ganz gut angenommen, betont am Dienstag Wiener Linien Pressesprecherin Barbara Pertl im W24-Interview.
Was jetzt gilt: Für alle Fahrten - unabhängig vom Zweck - ist seit Dienstag (14. April) das Tragen eines Mund-Nasen Schutzes verpflichtend. Ausgenommen davon sind lediglich für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
Bisher war laut der Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln in nur vier Fällen erlaubt: zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, für Wege zu Hilfeleistungen von unterstützungsbedürftigen Personen, für Fahrten zum Einkaufen ("Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse") sowie zur Fahrt in die Arbeit.
Für andere Wege war die Öffi-Benutzung hingegen nicht gestattet. Betroffen davon war die fünfte Ausnahme zum Verlassen der Wohnung - das Betreten von "öffentlichen Orten im Freien" (alleine oder mit Personen des gleichen Haushaltes oder mit Haustieren). Diese Einschränkungen gibt es nun nicht mehr, man kann die Verkehrsmitteln nun auch für derartige (Freizeit-)Aktivitäten nutzen.
Auf die Änderung wird auch auf der Homepage des Gesundheitsministeriums (http://go.apa.at/NYysnN6n) hingewiesen. Dort heißt es unter der Rubrik "häufig gestellte Fragen", die Benutzung sei nun (auch) gestattet, "um alleine oder mit Personen oder Haustieren, die im gemeinsamen Haushalt leben, hinaus zu kommen an öffentliche Orte im Freien". Klar gestellt wird auf der Homepage auch, dass man mit den Verkehrsmitteln nun auch zu Besorgungen abseits der Grundbedürfnisse fahren darf ("zum Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen"). Bei den Wiener Linien sind die Fahrgastzahlen seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen um 80 Prozent zurückgegangen. (vk/apa)