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Arbeit

Das müssen Sie bei einer Kündigung beachten

Eine Wiener Handelsangestellte wurde aufgrund des Coronavirus fristlos entlassen - laut AK Wien nicht zulässig.
Jelena Gucanin
Mittwoch, 01. April 2020
Verfasst am 01.04.2020 von Jelena Gucanin

Eine Handelsangestellte schrieb der AK Wien folgende E-Mail: „Leider musste ich heute feststellen, dass ich von meinem Arbeitgeber fristlos entlassen worden bin. Am Montag war ich noch im Geschäft, ab da hieß es wir dürfen nicht mehr geöffnet haben wegen des Corona-Virus.“ Einer einvernehmlichen Lösung stimmte die Arbeitnehmerin nicht zu, da kam die Fristlose. Die AK Wien fordert nun für die Arbeitnehmerin fehlenden Lohn und Kündigungsentschädigung ein.

Irene Holzbauer, Leiterin der Arbeitsrechtsabteilung der AK Wien, rät im W24-Interview allen Betroffenen davon ab, eine einvernehmliche Lösung zu unterschreiben. Der Grund: durch die sofortige Arbeitslosigkeit verlieren Betroffene ihr Gehalt während der sonst eintretenden Kündigungsfrist. Eine bessere Lösung sei daher Kurzarbeit.