Schließen
Sommer 2020: So wird's doch noch schön im Bad Sommer 2020: So wird's doch noch schön im Bad
Lifestyle

Sommer 2020: So wird's doch noch schön im Bad

Bäder-Stadtrat Jürgen Czernohorszky mit den neuen Bäder-Regeln für den Sommer.
Hannes Huss
Mittwoch, 27. Mai 2020
Verfasst am 27.05.2020 von Hannes Huss

Wien und seine städtischen Bäder: Die Bundeshauptstadt bietet gerade im Sommer eine Vielzahl an Bademöglichkeiten. Ob eines der zahlreichen städtischen Bäder (Laaerbergbad, Kongressbad, etc.) - oder sogar öffentlich zugängliche und damit kostenlose Liegeflächen an der Alten und auch an der Neuen Donau: Abkühlung ist in Wien vielfach möglich, die Stadt zeigt sich auch gerade im Spätfrühling stolz auf ihre Badebereiche, die - im Normalfall - vor dem 1. Mai für die Bevölkerung auf Vordermann gebracht und gegebenenfalls auch noch renoviert/saniert werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie sieht die Sache selbstverständlich etwas anders aus. Lange war überhaupt nicht klar, ob Bäder überhaupt öffnen dürfen - und wenn ja, wie? Bürgermeister Michael Ludwig und Bäder-Stadtrat Jürgen Czernohorszky haben allerdings bereits Ende April Entwarnung gegeben: Die Wiener Bäder werden öffnen - wenngleich auch mit anderen Voraussetzungen und Regeln.

Dicht zusammengepferchte Menschen in Becken und auf den Liegeflächen? Das kann es heuer allerdings aufgrund der Corona-Sicherheitsregeln nicht geben. Zu groß ist die Ansteckungsgefahr, vor der auch Virologen warnen. Zwar soll die Gefahr im Wasser nicht übermäßig hoch oder bedrohlich sein, neue Regeln brauche es aber, um größtmögliche Sicherheit gewährleisten und somit das Ansteckungsrisiko minimieren zu können.

Der Bäderstart erfolgt jetzt am 29. Mai - und die Bevölkerung ist natürlich hoch interessiert, wie die Regeln nun aussehen sollen. Bäder-Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) gibt heute dazu ein Pressegespräch im beliebten Krapfenwaldbad in Döbling. Den ganzen Beitrag sehen Sie später hier!

Die neuen Regeln für die Bäderbenützung ab Freitag sehen wie folgt aus:

- Der Einlass ist für eine Person je 10 m2 Liegefläche gestattet.
- Die Benützung der Schwimmbecken ist für eine Person je 6 m2 Wasserfläche gestattet.
- Beim Einlass sowie am gesamten Badegelände ist ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Badegästen einzuhalten, ausgenommen sie leben im gemeinsamen Haushalt.
- Die Zahl der auszugebenden Umkleidekästchen werden entsprechend reduziert.
- In Schwimmbecken ist ein Mindestabstand von 1-2 Metern, in Naturgewässern von 3-4 Metern einzuhalten.
- Die allgemeinen Hygieneregeln sind einzuhalten, besondere Hygiene wird in Sanitärräumen und Schwimmbecken erwartet.
- In allen Innenräumen ist eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen.
- Das Verweilen an Einstiegen, Beckenrändern und Beckenumgängen ist nicht gestattet.
- Ansammlungen sind zu vermeiden, ausgenommen ist ein geregeltes Anstellen an Wasserrutschen, Sprungtürmen oder Gastronomie.