Ampel: Was, wenn "Orange" kommt?
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) glaubt zwar nicht daran, dass Wien ab Freitag Orange leuchtet, aber einzelne Stimmen in den Medien warnen bereits vor einer möglichen Orange-Schaltung der Bundeshauptstadt.
Die neu installierte Corona-Ampel, der allerdings noch die rechtliche Grundlage fehlt, hat in ihrer ersten Woche für vier Regionen die Farbe Gelb gezeigt. Die Ampel, die mindestens jeden Freitag aktualisiert wird, hat vier Farben: Grün, Gelb, Orange und Rot. Orange ist gleichzusetzen mit "hohem Risiko", wie das Gesundheitsministerium informiert.
- Welche Kriterien sind für Orange ausschlaggebend?
In der Ampelfarbe Orange kann die epidemiologische Lage wie folgt beschrieben werden: hohe kumulative Sieben-Tages-Inzidenz relativ zur Bevölkerungsgröße der betrachteten Region; geringer Anteil an Fällen mit geklärter Quelle; erhöhtes Auftreten von Fällen ungeklärter Quelle; gehäuftes Auftreten von Clustern; Anteil lokaler Cluster überwiegt den Anteil von Clustern mit einem Reise-Zusammenhang; hohe Auslastung von Intensivbetten; geringe Testaktivität; erhöhte Anzahl positiver Tests.
- Welche Maßnahmen sind bei Orange vorgesehen?
Zeigt die Ampel Orange, wird die Sperrstunde auf 0.00 Uhr vorverlegt. Zu haushaltsfremden Personen ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt Mund-Nasen-Schutz (MNS), außerdem beim Betreten von Lebensmittelgeschäften, Tankstellen, Banken, Post, Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten, Arztpraxen, Ordinationen sowie anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs.
MNS-Pflicht gilt bei Orange weiters für Personen bei Kundenkontakt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und keine andere geeignete Schutzvorrichtung vorhanden ist und ein direkter, unmittelbarer, länger dauernder Kontakt besteht (z.B.: Friseursalon, Massage- und Nagelstudio).
Mund-Nasen-Schutz ist bei Orange auch bei Kontakt mit Risikogruppen und für Gastro-Personal im Service vorgesehen sowie in allen öffentlichen Bereichen in geschlossenen Räumen (inklusive Gastronomie für Gäste außer am Essplatz). Im Freien gilt im Orange-Fall Maskenpflicht, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
- Welche Ausnahmen von der MNS-Pflicht gibt es?
Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, sind auch bei Orange "befreit".
- Was bedeutet Orange für Veranstaltungen, Versammlungen und Messen?
Die Regelungen für diesen Bereich gelten voraussichtlich ab 1. Oktober. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen sind bei Orange maximal 250 Personen erlaubt (im Freien: 500), ohne zugewiesene Sitzplätze 25 (50). Besucher müssen MNS tragen - auch am Fixplatz und bei Open Airs -, ebenso das Personal mit Gästekontakt. Orange heißt außerdem kein Gastronomiebetrieb bei Veranstaltungen. Es wird die Kontaktdaten-Erhebung empfohlen. Ab 200 Besuchern ist ein Präventionskonzept verpflichtend.
- Darf bei Orange Sport ausgeübt werden?
Ja, aber es gilt der Mindestabstand und es darf nicht zu Körperkontakt kommen. (APA/Red)