Corona: Ludwig wirbt um Solidarität
Die Neuinfektionszahlen sind in den vergangenen beiden Tagen zumindest wieder etwas gefallen - insgesamt gibt es 382 positive Testergebnisse innerhalb der letzten 24 Stunden - wovon 163 auf die Bundeshautptstadt Wien entfallen.
Bürgermeister Michael Ludwig hat am Montag die Wiener Bevölkerung ersucht, solidarisch zu sein und sich gemeinsam mit aller Kraft gegen die Pandemie zu stemmen. Der Stadtchef bittet Wienerinnen und Wienerinnen, Abstand zu halten und den Mund-Nasenschutz nun in allen Innenräumen des Handels - wie auch weiterhin in den Öffis - zu tragen. Neu ist der MNS in der Gastro, zumindest am Weg zur Bar oder zur Toilette - für Bedienstete ist er ohnedies wieder verpflichtend.
Seit Montag, 00:00 Uhr, gilt seitens des Gesundheitsministeriums eine Noveller der sogenannten "Covid-19-Lockerungsverordnung", in der die Corona-Regeln festgeschrieben sind. Damit wird nun auch verbindlich das Tragen von Nasen-Mundschutz auf zahlreiche weitere Bereiche ausgedehnt, diese gilt nun im gesamten Handel und bei jeglicher Form des Kundenkontakts, sofern nicht eine andere Schutzeinrichtung vorhanden ist. Bisher galt die MNS -Pflicht nur im Lebensmittelhandel, in Apotheken, Banken, Tankstellen und den Öffentlichen Verkehrsmitteln.
Klargestellt wird ferner, dass diese Regel auch in Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten (bei Parteienverkehr) gilt. Explizit erwähnt wird eine Ausnahme von "Feuchträumen, wie Duschen und Schwimmhallen".
Um künftig zu verhindern, dass in der Gastronomie die Gäste in Innenräumen etwa an der Bar zu eng zusammenstehen, wird das Essen und Trinken dort nur mehr im Sitzen erlaubt sein - und zwar an "Verabreichungsplätzen", wie es in der Verordnung heißt. Allerdings gilt dort keine Maskenpflicht für die Gäste, sondern nur für das Personal. Auch das Vorhaben, in Beherbergungsbetrieben die Maskenpflicht einzuführen, wird festgeschrieben - und zwar in all jenen Innenbereichen, die allgemein zugänglich sind.
Geregelt werden zudem die angekündigten Reduzierungen hinsichtlich der erlaubten Anzahl von Teilnehmern bei Veranstaltungen. Events ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen sind ebenso untersagt wie jene mit mehr als 100 Personen im Freiluftbereich. Nicht dazugezählt werden Personen des Veranstalters. Werden dabei Speisen oder Getränke ausgeschenkt, gelten die Regeln der Gastronomie.
Gibt es bei einer Veranstaltung ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, so dürfen daran in geschlossenen Raumen künftig maximal 1.500 Personen teilnehmen. Derartige Outdoor-Veranstaltungen sind mit 3.000 Personen limitiert.
Die Regeln für die Schulen sind in einer eigenen Verordnung festgehalten, die bereits am Freitag kundgemacht wurde. Schüler und Lehrer müssen ab der kommenden Woche in ganz Österreich außerhalb des Klassenzimmers im Schulgebäude eine Maske tragen - und zwar auch bei der Ampelfarbe Grün. Im Unterricht (in der Klasse, aber etwa auch im Physik- oder Turnsaal und im Schulhof) gilt die Maskenpflicht nicht. (hh/APA)