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Start für die Gastro-Registrierungspflicht Start für die Gastro-Registrierungspflicht
Gesundheit

Start für die Gastro-Registrierungspflicht

Die Verordnung gilt - vorerst - bis Ende des Jahres.
Hannes Huss
Montag, 28. September 2020
Verfasst am 28.09.2020 von Hannes Huss

In Wien tritt heute, Montag, die Registrierungspflicht in der Gastronomie in Kraft. Gäste müssen nun ihre Daten in ein Formular eintragen. Damit soll die Ausforschung von Kontaktpersonen bei Coronavirusinfektionen erleichtert werden. Die Betriebe sind angehalten, die Unterlagen vier Wochen aufzubewahren. Sollte eine Corona-Infektion in einem Lokal bekannt werden, werden jene Lokalbesucher verständigt, die sich zu diesem Zeitpunkt dort befunden haben.

Benötigt werden Name, Adresse, Telefonnummer und - falls vorhanden - auch die E-Mail-Adresse. Gäste sind verpflichtet, ihre korrekten Daten anzugeben.

Die Verordnung, die Bürgermeister Michael Ludwig letzte Woche verkündet hat, gilt vorerst bis Ende des Jahres. Wirten, die sich weigern, die Regelung umzusetzen, droht eine Geldstrafe. Der Datenschutz soll laut Rathaus gewährleistet werden. Die Behörde darf nur bei einem Infektionsfall in die Formulare Einsicht nehmen. (APA/hh)