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Pühringer und Kraus mit 83,6 Prozent gewählt Pühringer und Kraus mit 83,6 Prozent gewählt
Politik

Pühringer und Kraus mit 83,6 Prozent gewählt

Die Wiener Grünen haben nun erstmals ein Duo an der Spitze - Pühringer und Kraus wurden mit 83,6 Prozent gewählt.
W24 Redaktion
Montag, 18. Oktober 2021
Verfasst am 18.10.2021 von W24 Redaktion

Bei der Landesversammlung der Wiener Grünen sind am Samstag die nicht amtsführende Stadträtin Judith Pühringer und Peter Kraus zu neuen Parteiobleuten gewählt worden - mit einer Zustimmung von 83,6 Prozent. Sie erhielten 168 von 201 abgegebenen gültigen Stimmen. Angetreten waren sie gemeinsam als Spitzenduo. Gegenkandidaturen gab es nicht.

Die Grünen mussten nach dem Rücktritt von Birgit Hebein über eine neue Parteiführung entscheiden. Sie hatte erst 2019 von Maria Vassilakou das Amt der Verkehrsstadträtin bzw. Vizebürgermeisterin übernommen und wurde wenig später auch zur ersten Parteiobfrau der Wiener Grünen gekürt.

Als sich die Wiener SPÖ nach der Wahl 2020 für eine Koalition mit den NEOS und gegen die Grünen entschied, erhielt Hebein keinen Posten im Klub. Verärgert legte sie Mandat und Parteivorsitz zurück. Die Voraussetzungen dafür, dass künftig ein aus zwei Personen bestehendes Team an der Spitze stehen darf, wurden vor wenigen Wochen mittels Statutenänderung geschaffen.

Die beiden grünen Spitzenkräfte verzichteten auf Einzelreden und veranstalteten eine Teampräsentation. Pühringer begründete den Umstand, dass man nicht gegeneinander antrete, sondern gemeinsame Sache mache, mit dem Wunsch nach einem Paradigmenwechsel. Man wolle die politische Kultur verändern und künftig auf Kooperation setzen. "Nicht nur für die Wiener Grünen sondern für die Politik insgesamt" hob Pühringer hervor. Das Motto laute, gemeinsam statt "einsame Wölfe und Heilsbringer".

Pühringer und Kraus kündigten ein grünes "Grundsatzprogramm" an, wobei der Auftakt für den entsprechenden Prozess noch bei der Landesversammlung fiel. Bedeckt hielten sie sich in Sachen Spitzenkandidatur für die nächste Wien-Wahl, die plangemäß 2025 ansteht. "Wir sind eine Partei, die wählt das", gab Kraus zu bedenken. Man werde sich das, so bald sich die Frage stelle, nicht im Hinterzimmer ausmachen. Jedenfalls stehe dabei nur ein Leitgedanke im Vordergrund, nämlich welche Personalentscheidung die beste für die Grünen sei.

Zuvor hat Bundessprecher und Vizekanzler Werner Kogler das bundespolitische Geschehen der vergangenen Tage Revue passieren lassen. Dabei war er voll des Lobes für seine Partei. Die Grünen würden "staatspolitische Verantwortung" wahrnehmen, beteuerte er. Jeder würde überrascht sein, "wenn ich nicht darauf eingehen würde, was in den letzten Wochen und Tagen geschehen ist", befand er.

Man habe sich um Verlässlichkeit und Stabilität bemüht. "Das sind die Grünen und das macht mich stolz." Kogler sprach von einer Bewährungsprobe für alle - und dankte unter anderem Bundespräsident Alexander Van der Bellen für dessen "tragende Rolle". Auch im Parlament sei die Situation, nämlich über Parteigrenzen hinweg, gut gemeistert worden. "Wir haben mehrere Varianten gehabt in der Krise", berichtete er. Hier sei die ständige interne Abstimmung ganz wichtig gewesen. Besonders hob er den laufenden Kontakt mit den Landesparteien der Grünen - auch mit jener in Wien - hervor.

Was aus den Chats hervorleuchte, sei völlig eindeutig gewesen, hielt Kogler fest. Angesichts der in der Anordnung zu den Hausdurchsuchungen (bei der ÖVP, Anm.) dargelegten Vorwürfe, habe man sich entschieden, Konsequenzen zu fordern. "Nicht aus taktischen Gründen." Die Grünen seien nicht diejenigen gewesen, die den "ganzen Quargel" aufgerührt hätten. Man nehme die staatspolitische Verantwortung wahr und versuche, sofort wieder Orientierung zu geben.

"Die unabhängige Justiz, das ist eine ganz wesentliche Säule", zeigte sich Kogler weiters überzeugt, wobei er die anwesende Justizministerin Alma Zadić ausdrücklich begrüßte - was mit kräftigem Applaus quittiert wurde. Man müsse die Justiz arbeiten lassen. Und es sei notwendig gewesen, festzuhalten, dass Angriffe auf diese nicht zulässig seien. Halte man eine Hausdurchsuchung für nicht gerechtfertigt, könne man Rechtsmittel etwa gegen die Verwendung der erhobenen Daten einlegen. "Wer sich ungerecht behandelt fühlt, soll sich an den Rechtsstaat wenden, aber nicht den Rechtsstaat attackieren", betonte Kogler. (APA)