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Corona: Ab sofort nur noch 2G im Wirtshaus usw. Corona: Ab sofort nur noch 2G im Wirtshaus usw.
Gesundheit

Corona: Ab sofort nur noch 2G im Wirtshaus usw.

Der Bund hat bei Verschärfungen nach- und vorgezogen.
Michael Fahrner-Glatz
Montag, 08. November 2021
Verfasst am 08.11.2021 von Michael Fahrner-Glatz

Ab morgen, Montag, gelten in Österreich schärfere Corona-Regeln: Wer weder geimpft noch genesen ist, wird von praktisch allen öffentlichen Vergnügungen ausgeschlossen. Die entsprechende Verordnung hat das Gesundheitsministerium am späten Sonntagnachmittag ausgesandt, wenn auch noch nicht offiziell kundgemacht. Einige Details der 2G-Regeln sind neu, etwa für Kinder und Jugendliche. Pflichtschüler müssen demnach nicht geimpft sein, für sie reicht der Ninjapass.

Die Verschärfungen waren Freitagabend von Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bekanntgegeben worden, gemeinsam mit den Landeshauptleuten reagierte man auf die stark steigenden Infektionszahlen. Demnach gilt ab Montag 2G überall dort, wo bisher 3G gegolten hat, also etwa in der Gastronomie, im Theater oder bei Konzerten (nicht aber in Museen), Sportveranstaltungen oder bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Friseur.

Auch Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen sind betroffen. Ausgenommen werden aber Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung oder die Begleitung bei der Geburt. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen, hieß es in der Medienunterlage des Ministeriums. Auch bei Begräbnissen, die in geschlossenen Räumen stattfinden und bei denen mehr als 50 Personen teilnehmen, gilt FFP2-Maskenpflicht. Diese entfällt, wenn alle Anwesenden einen 2G-Nachweis vorweisen.

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um Zutritt zu den jeweiligen Bereichen zu erhalten.

Grundsätzlich ist die 2G-Grenze für Veranstaltungen ab 25 Personen konzipiert. Ab 50 gibt es zusätzlich eine Meldepflicht, ab 250 braucht es eine Bewilligung. Auch beispielsweise in der Gastronomie oder bei der Nutzung der Hotellerie wird 2G zum Muss. Der Wintertourismus soll so komplett nach diesen Regeln ablaufen. Als geimpft gelten Personen, deren zweite Immunisierung nicht mehr als neun Monate zurückliegt. Für Kurzentschlossene gibt es eine Übergangsfrist, die bis 6. Dezember läuft. Wer sich jetzt impfen lässt, kann mit einem PCR-Test vier Wochen lang auch 2G-Bereiche besuchen. Danach muss aber der zweite Stich erfolgen.

Zur Arbeit kann man weiter auch nur getestet gehen, und bis 14. November reicht statt eines 3G-Nachweises auch noch das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Es werden auch die weniger effektiven Antigen-Tests anerkannt, was vor allem der mangelnden Verfügbarkeit in ländlichen Regionen geschuldet ist. Bei einem entsprechenden Ausbau könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein PCR-Test das Mindestmaß sein.

Dort wo Maske getragen wird, also im Handel, Bibliotheken und Museen, soll bundesweit FFP2 der Standard sein, wie es in Wien schon seit vielen Wochen der Fall ist. Eine Erleichterung wurde für die Länder beschlossen. Die zuletzt umstrittenen, weil personalintensiven Ausreisekontrollen aus den Bezirken, die in Oberösterreich beinahe flächendeckend galten, fallen.

Beim Impfen sinkt die Gültigkeit des Nachweises nach dem zweiten Stich ab 6. Dezember von 360 auf 270 Tage. Das gleiche gilt auch für die Booster-Impfung. Eine weitere Sonderregel gilt für jene, die mit dem ursprünglich als Einmal-Impfstoff konzipierten Vakzin von Johnson&Johnson immunisiert wurden. Sie müssen bis 2. Jänner nachimpfen, sonst erfüllen sie ab dann 2G nicht mehr. (apa/red)