Corona: Lockdown-Regeln für Ungeimpfte
Die landesweit hohen Zahlen an Corona-Neuinfektionen zwingen die Regierung zum Handeln. Der "Lockdown für Ungeimpfte" ist in der Nacht auf Montag österreichweit in Kraft getreten. Somit dürfen Wienerinnen und Wiener ohne 2-G-Nachweis ihre Wohnung nur aus den schon von früheren Lockdowns bekannten Gründen verlassen - etwa für notwendige Besorgungen zur Deckung der Grundbedürfnisse, für den Weg zur Arbeit und zum Ausbildungsort oder für körperliche und psychische Erholung. Davon ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren und Schwangere. Zudem gibt es eine Kontaktbeschränkung auf engste Angehörige und Bezugspersonen.
In Wien gilt ab sofort 2,5-G auch für Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren. Für diese Altersgruppe kann der Ninja-Pass bis Ende dieser Woche als 2-G-Nachweis verwendet werden. Danach muss ein 2,5-G-Nachweis erbracht werden. Ein PCR-Test ist dabei 48h gültig.
Ab Ende der Woche gilt in Wien außerdem 2-G plus in der Nachtgastronomie und jenen Bereichen, wo mehr als 25 Leute zusammenkommen: An die Bar, ins Theater oder Kino darf nur, wer geimpft, genesen und PCR-getestet ist. In der Gastronomie gilt ansonsten weiterhin 2-G, auch bei der Konsumation an Imbissständen.
Eine FFP2-Maske muss in allen Innenräumen getragen werden. Für Handelsmitarbeiter und körpernahe Dienstleister gilt die Maskenpflicht auch am Arbeitsplatz. Ab Ende der Woche darf die FFP2 in Wien auch in der Gastronomie nur noch auf dem Sitzplatz abgenommen werden. Am Arbeitsplatz gilt genrell 2,5 G.
Bis zum 6. Dezember ist es möglich mit der Erstimpfung und einem zusätzlichen PCR-Test vom Lockdown ausgenommen zu werden.
Hörere Impfquote soll erreicht werden
Tempo sei jetzt der Schlüssel, um das Infektionsgeschehen in Wien zu stabilisieren und den Trend zu brechen. Die Zahl der steigenden Impfungen soll ein wichtiger Beitrag sein, um die Virenlast in der Stadt schrittweise zu senken und eine weitere Welle zu verhindern.
Nach einer aktuellen Einschätzung des Robert Koch Instituts schützen die Covid19-Impfstoffe bei rechtzeitiger Aufrischung bis zu 90 Prozent vor Hospitalisierungen. Bis zu 94 Prozent vor einer Behandlung auf einer Intensivstation. Und bei über 60-jährigen Menschen sogar in bis zu 98 Prozent der Fälle vor dem Tod.
Die neuen Verordnungen gelten vorerst bis 24. November und müssten dann verlängert werden.