Stadt erhöht Gebühren heuer nicht
In Wien werden die Gebühren - etwa für Müll, Wasser oder Kanal - heuer nicht erhöht. Das hat Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) am Donnerstag im Gemeinderat berichtet. Der Verzicht ergibt sich quasi automatisch: Laut dem Ressortchef wurde der im Valorisierungsgesetz festgelegte Schwellenwert zuletzt nicht überschritten. Das Gesetz auszusetzen, daran ist vorerst aber nicht gedacht, wie Hanke andeutete.
Die Anpassung der Abgaben und Preise für kommunale Dienstleistungen wird in Wien aufgrund der geltenden Valorisierungsregelung vorgenommen. Es wird regelmäßig geprüft, ob der Verbraucherpreisindex seit der letzten Erhöhung um drei Prozent oder mehr gestiegen ist. Falls ja, wird wieder erhöht.
Zuletzt wurde im Juni 2020 eine entsprechende Berechnung angestellt, wie der Stadtrat ausführte. Die Inflation war mitten in der Coronapandemie jedoch gebremst, der Indexwert wurde nicht übertroffen. "Dadurch gibt es 2021 keine Erhöhung." Laut Hanke wird heuer am 30. Juni das nächste Mal der Index bestimmt.
Bis dahin werde man die Lage genau beobachten und dann Entscheidungen treffen, sagte er. Theoretisch könnte die Stadt auch bei Überschreiten des Grenzwerts auf eine Erhöhung verzichten. Eine derartige Aussetzung der Valorisierungsregelung hat es in der Vergangenheit bereit gegeben.
Hanke zeigte sich hier aber sehr zurückhaltend. Wien sei bekannt für die hohe Qualität bei der Wasserversorgung oder im Müllbereich. "Da geben wir eigentlich die Standards vor, nicht nur in Österreich, sondern auch für Europa." Es bedeute hohe Investitionen, "um überhaupt dort hinzukommen". "Diese Leistung hat auch ihren Preis", gab er zu bedenken.
Man unterstütze die Wiener Wirtschaft in der Coronakrise jetzt schon intensiv. Hanke verwies auf "über 50 unterschiedliche Maßnahmen". Wien habe mittlerweile rund 500 Mio. Euro aufgestellt, "vieles auch über Parteigrenzen hinweg". Auch bei den Gebrauchsabgaben habe man die Gebühren zum Teil reduziert bzw. ausgesetzt - wobei er hier etwa die Schanigärten erwähnte.
Die entsprechende Anfrage an den Finanzstadtrat war von der ÖVP gekommen. Diese fordert einmal mehr die vorübergehende Aussetzung des Valorisierungsgesetzes. Als neue Basis für die Wertanpassung soll nicht das Datum der letzten Erhöhung - der 1. Jänner 2019 -, sondern der 1. Jänner 2021 festgelegt werden, heißt es dazu in einem entsprechenden Antrag. (APA)