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Anmeldefrist für Sommerschule endet am Freitag Anmeldefrist für Sommerschule endet am Freitag
Bildung

Anmeldefrist für Sommerschule endet am Freitag

Das Förderangebot wird um Mathematik und teilweise Sachunterricht erweitert. Außerdem gibt es eine Nachfrist.
W24 Redaktion
Mittwoch, 10. März 2021
Verfasst am 10.03.2021 von W24 Redaktion

Am Freitag, den 12. März, endet die erste Anmeldefrist für die heuer zum zweiten Mal stattfindende Sommerschule in den letzten beiden Ferienwochen. Zielgruppe sind vor allem Kinder mit Problemen in Deutsch bzw. in Mathe an Volksschulen, Mittelschulen und AHS-Unterstufen, die während der Coronapandemie abgehängt wurden. An Volksschulen wird auch Sachunterricht angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos, sie erfolgt auf "Empfehlung" der jeweiligen Lehrer bzw. Direktoren.

Für jene Kinder, bei denen sich ein Förderbedarf erst nach Ende der Anmeldefrist ergibt, hat man laut Bildungsministerium außerdem eine Nachfrist eingerichtet. Sie läuft bis 20. April.

Bei der Premiere im Vorjahr haben rund 24.000 Schüler an der Sommerschule teilgenommen. Allerdings war sie damals noch auf das Fach Deutsch beschränkt. Heuer startet sie in Wien, Niederösterreich und im Burgenland am 23. August, in den anderen Bundesländern am 30. August.

Unterrichtet wird jeweils am Vormittag von 08.00 bis 12.00 Uhr an ausgewählten Standorten - welche das sind, erfahren die Eltern der angemeldeten Kinder per Mail. Wie im Vorjahr werden dafür primär Lehramtsstudenten eingesetzt, die dafür fünf ECTS-Punkte für ihr Studium erhalten. Unterstützt werden sie von Lehrern, die dafür Überstunden ausbezahlt bekommen.

Auf dem Programm steht projektorientierter Kleingruppenunterricht mit acht bis 15 Personen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der "Stärkung des Sprachbewusstseins in der Unterrichtssprache Deutsch im Bereich des Lesens, Schreibens, Hörverstehens und Sprechens, sowie auf dem Erwerb von mathematischen Grundkompetenzen" bzw. dem Aufholen von Lernrückständen, heißt es in der Information des Bildungsministeriums.

Mit einer Anmeldung wird die Teilnahme verpflichtend. Kinder, die dann nicht erscheinen, brauchen wie während des regulären Schuljahrs also einen Entschuldigungsgrund. Benotet werden die Schüler nicht, ihre Teilnahme fließt aber im Schuljahr 2021/22 in die Bewertung der Mitarbeit ein. (APA)