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FFP2-Maskenpflicht im Freien und verschärfte Maßnahmen FFP2-Maskenpflicht im Freien und verschärfte Maßnahmen
Gesundheit

FFP2-Maskenpflicht im Freien und verschärfte Maßnahmen

Die verschärften Maßnahmen Regeln der Oster-Ruhe gelten ab 1. April. Dazu kommt eine FFP2-Maskenpflicht im Freien.
W24 Redaktion
Mittwoch, 31. März 2021
Verfasst am 31.03.2021 von W24 Redaktion

In der Wiener Innenstadt hatten sich zuletzt einiger Hotspots gebildet, an denen vor allem jüngere Menschen in größeren Menschentrauben ihre Nachmittage und Abende verbrachten. An diesen Plätzen gilt ab Donnerstag die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. In einer Verordnung werden diese Orte genau definiert.

Karlsplatz:

Der Bereich umfasst den Resselpark, den Rosa-Mayreder-Park, den Esperantopark und den Gerardipark. Die südliche Grenze bildet die Gebäudefront der TU Wien, süd-östlich erstreckt sich der Bereich entlang der Kreuzherrengasse und der Maderstraße. Nördlich liegt die Grenze entlang der Fahrbahn Karlsplatz, westlich entlang der Operngasse und der Friedrichstraße.

Maria-Theresien-Platz / Museumsplatz:

Der Bereich liegt zwischen Burggasse und Babenbergerstraße sowie zwischen Burgring und Museumsplatz. Die Grenzen bilden die Einfriedung der Museen entlang der Burggasse, des Burgringes und der Babenbergerstraße. Süd-Westlich die Gebäudefront des Museumsquartiers und der Platz der Menschenrechte.

Schwedenplatz:

Bereich zwischen Morzinplatz und Postgasse sowie Franz-Josefs-Kai und Gebäudefronten Schwedenplatz.

Donaukanal:

Gesamter Uferbereich / Treppelweg zwischen Friedensbrücke und Franzensbrücke.

Stephansplatz:

Der Bereich umfasst den Stephansplatz rund um den Dom und den Stock-im-Eisen-Platz. Richtung Graben und Richtung Kärntner Straße zieht sich der Bereich bis zu den U-Bahn Aufgängen.

Dazu kommen die altbekannten Lockdown-Regeln:

Geschäfte müssen wieder zusperren, außer die schon bekannten Ausnahmen für den täglichen Bedarf. Auch Museen, Tiergärten und körpernahe Dienstleister bleiben wieder geschlossen. Die eigenen vier Wände dürfen dann den ganzen Tag nur aus bestimmten Gründen verlassen werden. Zum Beispiel zur Hilfeleistung. Der Take-away von Speisen und Getränken ist erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss mit bis zu 1.450 Euro Strafe rechnen. Der Aufenthalt am Zweitwohnsitz ist ebenfalls legal. Ein Haushalt darf außerdem höchstens eine Einzelperson treffen. Von dieser Eins-Plus-Eins Regel ausgenommen sind Kinder, die beaufsichtigt werden müssen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt in allen Innenräumen. Das Gesundheitsministerium bittet, sich an diese Maßnahmen zu halten. (APA/Red)

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