Beratungen zu weiteren Lockerungen am Mittwoch
Die Bundesregierung wird am Mittwoch gemeinsam mit den Landeshauptleuten über weitere Lockerungen der Coronamaßnahmen beraten. Am 19. Februar solle es zu weiteren Schritten kommen, informierte das Bundeskanzleramt am Freitag in einer Aussendung. Welche Schritte konkret erfolgen, wird in der virtuellen Konferenz mit Bund und Ländern Thema sein.
An den Beratungen werden neben Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (beide Grüne), alle weiteren zuständigen Regierungsmitglieder, die Landeshauptleute sowie Vertreter und Vertreterinnen der Gesamtstaatlichen Krisenkoordination Gecko teilnehmen. Die Beratungen beginnen um 10 Uhr, im Anschluss ist eine Pressekonferenz geplant.
Zuletzt hatten vor allem Vertreter aus den Bundesländern auf weitere Lockerungen gedrängt. "Wir haben immer gesagt, dass wir Einschränkungen nur so lange wie unbedingt nötig aufrechterhalten. Jeder von uns wünscht sich die Freiheiten zurück, auf die wir so lange verzichten mussten", sagte Kanzler Nehammer am Freitag. Die Infektionszahlen seien zwar nach wie vor hoch, die Belastung der Normal- und Intensivstationen aber seit Wochen stabil.
Wie auch bisher sollen die Lockerungen schrittweise und auf Basis der epidemischen Lage erfolgen, betonte die Regierung. Laut Gesundheitsminister Mückstein habe vor allem die "hohe Booster-Quote und die konsequenten Schutzmaßnahmen" dazu beigetragen, dass die Situation in den Spitälern derzeit weitgehend stabil bleibe. Zudem scheine mittlerweile der Höhepunkt der Omikron-Welle erreicht.
Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat sich am Freitag für weitere Öffnungen ausgesprochen. Sie erinnerte daran, dass aufgrund der Einschätzungen der Wissenschaft "Maßnahmen gesetzt worden" seien. "Das war richtig so." Jetzt, mit dem weiteren Verlauf von Omikron, würden die wissenschaftlichen Erkenntnisse ganz klar zeigen, dass es "an der Zeit ist, weitere Öffnungsschritte zu setzen. Und ich gehe davon aus, dass das von der Bundesregierung in den nächsten Tagen auch so vorgeschlagen wird", so Mikl-Leitner.
Die erste Etappe bei den Öffnungsschritten war am 5. Februar erfolgt, die zweite folgt am Samstag. Die entsprechende Verordnung dazu veröffentlichte das Gesundheitsministerium Freitagnachmittag. Demnach fällt im Handel die 2G-Pflicht weg, dann müssen lediglich FFP2-Masken getragen werden. Dasselbe gilt dann auch in Kultureinrichtungen wie Museen, Kunsthallen und Bibliotheken. Für körpernahe Dienstleistungen gilt ab Samstag nun 3G und zusätzlich FFP2-Pflicht.
Auch bei Veranstaltungen gelten ab Samstag Lockerungen. Die FFP2-Pflicht bleibt indoor wie outdoor bestehen. Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze ab 51 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt - eine Personenobergrenze gibt es aber nicht. Bei Events mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt diese Einschränkung nicht, es gibt ebenfalls keine Personenobergrenze. Die Registrierung bei Veranstaltungen entfällt, bleibt aber dort, wo Masken nicht getragen werden, wie in der Gastronomie.
Die Besucherobergrenzen bei Alten- und Pflegeheimen entfallen ab Samstag, alle anderen Regelungen bleiben für diesen Bereich gleich. Manche dieser Einrichtungen haben allerdings ihre eigenen, strengeren Regeln getroffen. (APA)