Richtwertmieten steigen um sechs Prozent
Laut dem Bundesgesetzblatt zur Änderung der Richtwertmieten mit 1. April liegen die Richtwerte ab April zwischen 5,61 und 9,44 Euro/m2 je nach Bundesland. Neu gelten für das Burgenland 5,61, Kärnten 7,20, Niederösterreich 6,31, Oberösterreich 6,66, Salzburg 8,50, Steiermark 8,49, Tirol 7,50, Vorarlberg 9,44 und Wien 6,15 Euro pro Quadratmeter.
Vom Richtwertmieten-Anstieg per April sind laut SPÖ eine Million Haushalte österreichweit betroffen - weil neben den reinen Richtwert-Verträgen auch ein Teil der Kategoriemieten teurer wird. SPÖ-Wohnsprecherin Ruth Becher forderte am Donnerstag nicht nur für diese Million Verträge, sondern für alle Mietverträge ein Aussetzen von Anhebungen - auch in freifinanzierten Wohnungen. Diese Aussetzung solle gelten, bis es ein neues Mietrecht gebe, bevorzugt das SPÖ-Universalmietrecht.
Samt den Erhöhungen der Betriebskosten seien zwei Millionen Haushalte mit einer Verteuerung des Wohnens konfrontiert, sagte Becher in einer Online-Pressekonferenz mit SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried. Die Richtwert-Erhöhung selbst betreffe 750.000 Haushalte, bei den Kategoriemieten seien es nochmals 250.000. Die Anhebung der Richtwertmieten macht laut AK-Berechnungen 5,85 Prozent und bei Kategoriemieten 5,47 Prozent aus. Leichtfried kündigte für die nächste Nationalratssitzung einen SPÖ-Antrag an, um die Richtwertanhebung rückgängig zu machen.
Replik dazu von Seiten der FPÖ. "Leider fehlt es der SPÖ in Sachen Teuerungsstopp an jeglicher Glaubwürdigkeit. Auch im Wiener Gemeindebau drohen nämlich die Mieten infolge der Richtwertanpassung zu explodieren", so FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl.
Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs (MVÖ), hielt wiederum fest, dass die neuen, höheren Richtwerte genau zu einer Zeit kommen, in der die Inflation stark steigt. "Viele Menschen wissen nicht mehr, wie sie die Mehrkosten für Heizung, Strom und nun auch noch die höhere Miete aufbringen sollen - und die Regierung übt sich im Relativieren, Wegschauen und Aussitzen", so Niedermühlbichler.
Das Richtwertsystem gilt bei folgenden Voraussetzungen: die Wohnung unterliegt voll dem Mietrechtsgesetz, der Mietvertrag wurde nach 1. März 1994 geschlossen, das Gebäude wurde vor 1. Juli 1953 erbaut (Altbauwohnung). Wegen des hohen Bestands an Althausmieten ist vor allem in Wien der Richtwert relevant, bisher betrug er 5,81 Euro/m2, künftig 6,15 Euro. (apa/red)