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Baustopp für Lobautunnel „klarer Rechtsbruch“ Baustopp für Lobautunnel „klarer Rechtsbruch“
Verkehr

Baustopp für Lobautunnel „klarer Rechtsbruch“

Ein Rechtsgutachten attestiert dem Bund im Zusammenhang mit dem abgesagten Lobautunnel einen Gesetzesbruch.
Rebin Showkat
Freitag, 13. Mai 2022
Verfasst am 13.05.2022 von Rebin Showkat

Es sei ein „klarer Rechtsbruch“ - der von Verkehrsministerin Leonore Gewessler verhängte Baustopp für den Lobautunnel. Das sagt das Gutachten des Rechtsanwalts Christian Onz, das Stadt Wien und Wirtschaftskammer nun präsentieren. Denn die grüne Ministerin dürfe die im Bundesstraßengesetz ausgeführte Verpflichtung zur Fertigstellung der S1 Nordostumfahrung nicht auf eigene Faust ändern, heißt es darin.

Nun müsse der entstandene Schaden durch den Bund ersetzt werden. Denn die Stadt Wien hätte im betreffenden Bereich gezielt die Stadtentwicklung forciert. Eine Durchsetzung des Bauvorhabens selbst sei jedoch rechtlich nicht möglich.

Damit geht der Streit um die Fertigstellung des S1-Lückenschlusses in die nächste Phase. Die Stadt Wien prüft nun also ein LKW-Fahrverbot und plant Schadenersatzklagen gegen die Republik. Die Wirtschaftskammer ersucht den Verfassungsdienst des Bundes, eine Prüfung einzuleiten.