Maskenpflicht fällt ab Juni
Die Corona-Schutzmaßnahmen werden weitgehend zurückgenommen. Die derzeit noch im lebensnotwendigen Handel und in Öffis geltende Maskenpflicht wird ab 1. Juni für vorerst drei Monate ausgesetzt, in Spitälern und Heimen bleibt sie aufrecht. Außerdem bleibt die Impfpflicht über den Sommer weiter ausgesetzt. Das haben Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Dienstag in einer Pressekonferenz bekannt gegeben.
Seit dem letzten großen Lockerungsschritt Mitte April galt die FFP2-Pflicht - zum Schutz vulnerabler Personen - nur noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen. Rauch teilte nun mit, dass diese Maskenpflicht ab 1. Juni für vorerst drei Monate "vorläufig pausieren" wird. Nur in vulnerablen Settings wie Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen bleibt sie aufrecht.
Rauch und Edtstadler begründeten die Befristung auf drei Monate damit, dass noch nicht das Ende der Pandemie da sei. Die Pandemie verschaffe uns nur eine "Atempause". Man müsse davon ausgehen, dass die Maske im Herbst wieder notwendig werden könne. Alle Szenarien gingen davon aus, dass im Herbst neue Schutzmaßnahmen nötig sein könnten, sagte Rauch. Bis dahin sollte man eigenverantwortlich bei größeren Ansammlungen FFP2-Maske tragen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden könnten. "Wir müssen raus aus dem Krisenmodus und lernen, mit der Pandemie zu leben", sagte der Minister.
Ursprünglich hätte die FFP2-Pflicht bis Anfang Juli gelten sollen - wie der Gesundheitsminister erst kürzlich noch bekräftigt hatte. "Die epidemiologische Lage hat sich seither verändert und ich bin nicht jemand, der krampfhaft an etwas festhalten muss." Man habe auch mit allen Gesundheitslandesräten gesprochen, so Rauch. Er gehe davon aus, dass das Masken-Aus flächendeckend sein werde, aber wie die Länder es ausführen, bleibe diesen überlassen, er könne "nicht darüber regieren". Ein Mund-Nasen-Schutz, etwa in Öffis, würde vereinzelt diskutiert.
Die Impfpflicht bleibt über den Sommer weiter ausgesetzt. Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen, auf Empfehlung der Experten-Kommission war die Impfpflicht jedoch bis vorerst 1. Juni ausgesetzt. Nun wird diese Regelung nach einer weitere Empfehlung der Experten über den Sommer verlängert. Edtstadler erläuterte, dass die Impfpflicht ein gravierender Grundrechtseingriff und deshalb nur zulässig sei, wenn sie verhältnismäßig sei. Die Kommission sei aber zu dem Schluss gekommen, dass diese Verhältnismäßigkeit derzeit nicht gegeben sei. Die Situation sei derzeit eine andere als zum Zeitpunkt des Beschlusses des Gesetzes. Deshalb wäre "ein Scharfstellen" derzeit nicht gerechtfertigt. Dennoch sollten sich die Menschen impfen lassen, sie biete den besten Schutz. "Und wir wissen nicht, was das Virus noch vor hat."
Man bereite logistisch alles darauf vor, ab Ende August, Anfang September Auffrischungsimpfungen - sehr "basisnahe über praktische Ärzte und in den Betrieben" - anbieten zu können, auch wenn eine vierte Impfung vom Nationalen Impfgremium derzeit nur für Über-80-Jährige empfohlen werde, so Rauch. Die Experten gingen davon aus, dass dies im Herbst notwendig würde. Dann wäre man für den Winter gut aufgestellt. "Wenn wir sie nicht brauchen, umso besser." (apa)