Ukraine: 6.700 Arbeitsbewilligungen
Von den rund 65.000 Menschen die mit Stand von 24. Mai aus der Ukraine geflüchtet sind, haben bis jetzt ungefähr 6700 österreichweit eine Arbeitsbewilligung erhalten. Für viele stellt die Bürokratie jedoch eine große Hürde dar.
Wenn Flüchtlinge in Österreich arbeiten wollen, müssen sie zuerst eine „blaue Aufenthaltskarte“ für Vertriebene vorlegen können. Zuständig für deren Ausstellung ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Für die Aufnahme einer Arbeit ist zusätzlich noch eine Beschäftigungsbewilligung notwendig.
Obwohl laut Arbeitsmarktservice (AMS) alle Beteiligten bemüht sind, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten, warten manche Arbeitswillige einige Wochen auf ihre Bewilligung. Auch wenn sowohl von Arbeitgeber * innen als auch von Arbeitnehmer * innen immer öfter Beschwerden laut werden, sehen weder AMS noch das zuständige Ministerium Probleme. (APA/Red)