Corona: Entwurf sieht Aus für Quarantäne vor
Die Corona-Quarantäne könnte nun tatsächlich bald fallen und durch Verkehrsbeschränkungen ersetzt werden. Das sieht jedenfalls ein mit vergangenem Montag datierter Entwurf vor, über den die Tageszeitungen "Heute" und "oe24" online berichten. Demnach wäre man nach einer Infektion nicht mehr gezwungen, daheim zu bleiben, sondern man könnte sich fast überall hin mit Maske bewegen. Im Gesundheitsministerium wird auf APA-Anfrage betont, dass es sich um eine Arbeitsfassung halte.
Eine Entscheidung, ob es tatsächlich zum Aus für die Quarantäne kommt, sei noch nicht getroffen, hieß es aus dem Büro von Ressortchef Johannes Rauch (Grüne). Einen genauen Zeitplan für die Entscheidung gibt es noch nicht.
Laut dem Verordnungstext, der auf oe24.at komplett veröffentlicht ist, muss die Maske indoor außerhalb des eigenen Wohnbereichs durchgehend getragen werden, wenn ein Zusammentreffen mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Bei Zusammenkünften mit anderen Personen ist sie jedenfalls anzulegen, ob bei privaten Treffen, in Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Autos. Selbst ins Bad kann man, wenn man die Maske aufhat. Kein explizites Verbot gibt es etwa auch für die Gastronomie, essen oder trinken darf man dort freilich nichts, da es dafür keine Ausnahme vom Maskentragen gibt. Im Freien kann sie an sich unten bleiben, so ein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden kann.
Neben der Maske sollen für Infizierte auch Betretungsverbote kommen. Diese gelten etwa in Spitälern, Pflege- und Behindertenreinrichtungen, in Kindergärten, Volksschulen und Horten, nicht aber für dort Beschäftigte. Wenn die Maske aus medizinischen Gründen (z.B. Schwangerschaft) nicht getragen werden kann oder die Ausübung des Jobs verunmöglicht wird (etwa bei Musikern), dürfen Infizierte auch ihren Arbeitsort nicht betreten.
Infizierte und nicht infizierte Personen sollen sowohl in der Arbeit als auch beispielsweise in Pflegeheimen räumlich getrennt werden. Corona-positive Patienten sollen zudem von positiv getestetem Personal betreut werden. Treffen nur positiv Getestete aufeinander, müssen sie auch keine Maske benützen.
Die Verkehrsbeschränkungen gelten, sobald ein positiver Test vorliegt, das kann auch ein Antigentest sein. Wenn dieser durch einen negativen PCR-Test falsifiziert ist, gelten die Beschränkungen als aufgehoben. Die Dauer ist an die aktuelle Quarantäne angelehnt - zehn Tage, jedoch kann man sich nach fünf Tagen freitesten. Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen laut dem Entwurf mit August.
Im Zuge der Debatte gab es Kritik aus Wien, das die Aufhebung der Quarantäne schlichtweg ablehnt. Der Gesundheitsminister hatte zuletzt angekündigt, dass es vor einer Entscheidung über das künftige Vorgehen noch eine Abstimmung mit den Bundesländern geben soll. Diese habe bis dato aber noch nicht stattgefunden, hieß es am Donnerstag auf APA-Anfrage im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ).
Im Rathaus wird nun vermutet, dass das Aus vorerst auf Eis gelegt wurde. Man gehe davon aus, dass im Bund ein Umdenken stattgefunden und man dort eingesehen habe, dass eine derart maßgebliche Änderung im Pandemiemanagement keine gute Idee sei, sagte ein Sprecher. (apa/mfg)