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Corona: Verordnung bringt Aus für Quarantäne Corona: Verordnung bringt Aus für Quarantäne
Corona

Corona: Verordnung bringt Aus für Quarantäne

Wien kritisiert das geplante Aus für die Quarantäne scharf und warnt vor dem Schritt.
Barbara Duras
Dienstag, 26. Juli 2022
Verfasst am 26.07.2022 von Barbara Duras

Die Corona-Quarantäne fällt wie erwartet. Das geht aus einem Verordnungstext hervor, der am späteren Nachmittag der Öffentlichkeit präsentiert werden soll und der APA vorliegt. Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, ist allerdings Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Dies bedeutet, dass FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und in zwei Metern Abstand niemand unterwegs.

Ferner werden in der Verordnung Betretungsverbote definiert. Das sind Krankenanstalten ebenso wie Pflege- und Behinderten- und Kureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte. Allerdings dürfen Mitarbeiter diese Arbeitsorte betreten, klarerweise mit Maske, wenn sie infiziert sind. Ohnehin ist Arbeiten mit positivem Test künftig - konkret ab Inkrafttreten der Verordnung mit 1. August - wieder möglich, wenn Maske angelegt ist. Dis gilt allerdings nicht in Berufen, wo das Tragen einer Maske die Job-Ausübung defacto verunmöglicht wie Logopäden und Musiker.

Keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. In vulnerablen Settings wie Krankenhäusern ist eine Maske zu tragen.

Ausnahmen für Risikogruppen

Für Risikogruppen soll künftig wieder eine Ausnahme bestehen. Sie müssen nicht am Arbeitsort tätig werden, wenn es keine geeignete Schutzeinrichtung dort gibt.
Daheim ist auch für Infizierte keine Maske anzulegen, solange nur Personen desselben Haushalts anwesend sind, das gilt auch für Privat-Pkw. Dafür darf man selbst in Gasthäuser oder Schwimmbäder gehen trotz positiven Tests, allerdings nur mit Maske. Das heißt, im Lokal sitzen und plaudern geht, dort etwas konsumieren ist ausdrücklich nicht gestattet.

Zu beachten ist, dass die Verkehrsbeschränkungen nicht erst nach einem positiven PCR-Test laufen sondern bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit Covid anzeigt. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die Vorgaben. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf kann man sich freitesten.

Aktuell sehen die Regeln ja Quarantäne für mindestens fünf Tage vor, nach denen man sich mit einem CT-Wert von über 30 freitesten lassen kann. Außer in Wien gelten schon jetzt nach fünf Tagen bis zum zehnten Verkehrsbeschränkungen, wenn man noch positiv ist. Präsentiert wird die Verordnung offiziell am Nachmittag in einer Pressekonferenz von Sozial- und Arbeitsminister.

Bürgermeister Ludwig sieht „falschen Weg der Bundesregierung“

Wiens Bürgermeister Michael Ludwig verwies indes auf die hohen Fallzahlen im Sommer und auf eine vermutlich noch angespanntere Corona-Situation im Herbst, wenn viele aus dem Urlaub zurückkehren werden. In Wien würden auch nach wie vor die meisten Corona-Tests durgeführt, nämlich 70 Prozent aller in Österreich vorgenommenen Tests. Durch den bundesweiten Rückgang der Tests gebe es eine hohe „Dunkelziffer“, sagte Ludwig: „Von daher ist es wichtig, einen vorsichtigen, umsichtigen Kurs beim Pandemiemanagement weiterzuführen.“

Ludwig erinnerte an die „Booster-Impfung“, also den sogenannten „vierten Stich“, als weitere Schutzmaßnahme. Rund ein Drittel aller Menschen, die sich den vierten Stich geholt haben, seien in Wien, betonte Ludwig. Ähnlich wie mit der Maskenpflicht, die in Wien unter anderem weiterhin in den Öffis gilt, diene die Impfung zum eigenen Schutz und dem Schutz vulnerabler Personen. „In einer Krise sieht man den Charakter einer Person, aber auch einer Gesellschaft. Man hat mit seinem Handeln eine Verantwortung für sich, aber auch für andere“, sagte Ludwig. (APA/PID/Red)